Liebe Frau Bader, ich arbeite als Aushilfe 49 Stunden im Monat in der ambulanten Pflege. Mein Gehalt beträgt jeden Monat 550,- € ,setzt sich zusammen aus 400.- , die Stunden darüber werden mit 150.- € für Ehrenamtliche Tätigkeit bezahlt. Krankenversichert bin ich über meinen Mann. Jetzt bin ich in der 7. Woche schwanger. Sicher werde ich diese Tätigkeit nicht bis zum Beginn der Mutterschutzfrist ausüben können. Muss mir mein Arbeitgeber eine andere für mich machbare Tätigkeit anbieten? Welche Leistungen stehen mir bei einem Berufsverbot zu? Bekomme ich auch dann weiterhin 550.- €. Woraus setzt sich das Mutterschaftsgeld zusammen? Vor einer Woche habe ich mich auch arbeitslos gemeldet. Nicht um Bezüge zu bekommen, sondern um Anspruch auf eine evtl. Umschulung oder Unterstützung bei Gründung einer Ich-AG zu haben.(Was jetzt natürlich erst nach der Geburt, wenn überhaupt sein würde). Welche Folgen hat die Schwangerschaft auf meine Arbeitslosmeldung. Ich hoffe, das waren nicht zu viele Fragen auf einmal. Vielen Dank Johanna
Mitglied inaktiv - 13.01.2004, 17:46