Hallo, ich habe heute mit meinem alten Arbeitgeber ausgemacht, daß ich während meiner Elternzeit (Sohn ist 13 Monate) dort einen 400-Euro Job annehme. Ich werde dort jeden Freitag 8 Stunden arbeiten. Was passiert, wenn ein Feiertag, wie z.b. dieses Jahr der 26.12. auf einen Freitag fällt? Ist es dann zulässig, daß ich den Tag nacharbeiten muß? Oder daß ich den betreffenden Monat weniger Geld bekomme? Mein Arbeitgeber hat nämlich sowas angedeutet. Noch eine kurze Frage: Mein Arbeitgeber würde mir Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld zahlen. Dadurch käme ich ja ind den Monaten in denen dieses ausgezahlt würde, über 400 Euro. Muß ich dann Steuern dafür zahlen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Gruß, Steffi
Mitglied inaktiv - 18.11.2003, 14:17