Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich arbeite in einem 400 Euro Verhältnis, das sind 60 Std. im Monat. Bin jetzt in der 16. SSW und habe meinem Arbeitgeber bereits mitgeteilt das ich schwanger bin. Nächsten Monat soll ich (da eine Kollegin im Urlaub ist) 90 Std. machen. Ich bin jetzt schon seit 3 Jahren da und nie durfte ich großartig Überstd. machen, da der Arbeitgeber auf irgendeine Sozialversicherungsüberprüfung wartet. Da ich ja nicht sozialversichert bin und nie gezahlt habe, müsste ich die ganzen Differenzen der letzten Jahre zahlen. Jetzt auf einmal darf ich Überstd. machen, da man einer Schwangeren die Kosten bei einer Überprüfung nicht auferlegen kann... Stimmt das? Nicht das ich hinterher überprüft werde und dann da stehe... Gibt es generelle Angaben wie das mit dem Gehalt bei Krankheit oder BV in der Schwangerschaft aussieht? Bekomme ich dann wirklich gar nichts? Vielen Dank im Voraus, lg, nadinchen87
Mitglied inaktiv - 31.05.2009, 21:36