Hallo, hab mal eine Frage. Ich arbeite in meinem alten Betrieb auf 400,- Euro Basis. Mündlich vereinbart ist das ich wöchentlich 9 Stunden arbeite, das heißt ich habe keinen festen Tag in der Woche an dem ich kommen soll. Angeblich. Seit August arbeite ich dort wieder aber bis jetzt immer an festen Tagen und zwar am Montag und am Mittwoch jeweils halbtags. Nun meine Frage wenn ich nun von Montags bis Mittwochs arbeitsunfähig bin, muß ich dann dafür Donnerstag und Freitag arbeiten? Das ist nämlich die Meinung meines Chefs. Die gleiche Frage stellt sich bei Feiertagen. Wenn Montag ein Feiertag ist, soll ich diesen Tag in der jeweiligen Woche wieder aufarbeiten. Ist dies alles so zulässig? War vor der Elternzeit in der Buchhaltung beschäftigt und arbeite jetzt als Springerin. Letztens mußte ich auch eine Weihnachtsbaum schmücken. Ist dies alles so in Ordnung? Viele Grüße Sandra
Mitglied inaktiv - 16.12.2006, 19:42