Sehr geehrte Frau Bader,
ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
> Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 31.07.09 befristet und läuft aus. Ich
> habe ein Jahr Elternzeit beantragt und bekomme bis zum 18.09.09
> Elterngeld. Dann ist mein Sohn ein Jahr alt.
> Ich möchte ihn noch ein weiteres Jahr selbst betreuen. Meine Idee
> ist, abends und am Wochenende bei einem anderen Arbeitgeber auf 400 Euro zu arbeiten. Damit
> verdiene ich Geld und bin krankenversichert. Ich bin nicht
> verheiratet. Mein Sohn ist über mich krankenversichert. Wenn er zwei Jahre alt ist, will ich halbtags als
> Angestellte arbeiten.
> Meiner Ansicht nach ist das ein guter Plan. Ich habe allerdings
> Angst, dass irgendwo noch ein Haken ist. Können Sie mir bitte etwas dazu sagen.
Bin ich wirklich krankenversichert?
Habe ich nach einem Jahr 400-Euro-Job Anspruch auf Arbeitslosengeld (habe vorher 8 Jahre durchgehend Vollzeit gearbeitet)?
Vielen Dank.
stebi1003
Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 14:09
Antwort auf:
400-Euro Job nach Elternzeit und Elterngeld
Hallo,
mit Beendigung des ARbVertrages endet auch die EZ. Dann ist man grds. nicht mehr KK-versichert. Etwas anderes gilt für die Zeit des Bezuges von EG (also 24 Mo., wenn man es halbiert hat).
Ansonsten müssen Sie sich selber versichern oder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Dazu gehört nicht ein Minijob unter 400 €
Ansprüche auf ARbGeld I erwerben Sie bei einem Minijob auch nicht, da Sie ja nichts einzahlen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2009
Antwort auf:
400-Euro Job nach Elternzeit und Elterngeld
Durch einen 400 eur-job ist man NICHT krankenversichert. Erst ab 400,01 eur monatlich ist man krankenversichert, ergibt aber wesentlich weniger Nettogehalt.
Du musst noch beachten, dass du ab dem 1. August schon nicht mehr krankenversichert bist, da du dann in keinem Arbeitsverhältnis mehr stehst. Man ist während der Elternzeit nur krankenversichert, wenn man auch in einem Arbeitsverhältnis steht.
Du kannst dich ab 1. August arbeitslos melden, musst dem Arbeitsmarkt dann aber auch zur Verfügung stehen und eine Betreuungsmöglichkeit nachweisen. Sonst bleibt noch Hartz-IV, dann bist du auch krankenversichert.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 06.05.2009, 14:45