400-Euro-Job in Elternzeit beim "alten" Arbeitgeber - wie kv?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 400-Euro-Job in Elternzeit beim "alten" Arbeitgeber - wie kv?

Hallo Frau Bader, ich habe für meinen Sohn (zweites Kind, *März 2012) erstmal nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Heißt, dass ich eigentlich ab April wieder arbeiten gehen müsste. Ich habe vorher im HomeOffice gearbeitet, müsste aber jetzt für 3 ganze Tage in die Firma kommen - bräuchte für meinen Sohn dann auch eine U2-Betreuung und könnte mir diese aber nicht leisten. (Zumindest würde sich das mit den addierten Spritkosten dann nicht mehr lohnen) Jetzt wurden mir noch zwei Alternativen angeboten: - einen 400-Euro-Job (mittlerweile glaub ich 450!?), dann müsste ich nur ein paar Mal zum Einarbeiten hin und könnte den Rest von zuhause machen - ein Auflösungsvertrag mit Abfindung (die nicht groß ausfällt, da ich erst 2008 dort angefangen habe) Wenn ich den Mini-Job mache, die Elternzeit aber dann verlängere (2 Jahre für meinen Sohn, 2 Jahre für meine Tochter) - wäre ich dann über die Elternzeit versichert oder müsste der Arbeitgeber mich versichern? Davon ist es nämlich abhängig, ob ich das Angebot bekomme oder nicht :-( Ich habe zudem Selbstständigkeitspläne - wenn ich meine Elternzeit verlängere, aber eine Existenzgründung in Angriff nehme - wie sähe DAS mit der Versicherung aus? Oder erlischt die Elternzeit mit der Gründung? (nur ein kleiner Laden, weniger als 30 Std/Woche) Und kann ich auch während der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag machen? Würde ich im Anschluss Arbeitslosengeld bekommen? Fragen über Fragen... ich hoffe, Sie können einige davon beantworten :-( Danke und viele Grüße Nina W.

von Ninsche79 am 22.01.2013, 09:41



Antwort auf: 400-Euro-Job in Elternzeit beim "alten" Arbeitgeber - wie kv?

Hallo, warum den Vertrag auflösen? Sie können doch in der Elternzeit die Minijob ausüben und Sie beitragsfrei krankenversichert. Wenn Sie den Job kündigen und nur noch den 400 e Job haben, müssen Sie sich anderweitig versichern. Wenn Sie bei der Selbstständigkeit mehr als 400 e verdienen, müssen Sie sich selber um ihre Krankenversicherung kümmern. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2013



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