Liebe Frau Bader, ich befinde mich noch bis 07.01.2007 im Erziehingsurlaub. Ich arbeite seit Ende meines Mutterschutzes 27,5 Stunden die Woche. Nun werde ich im September heiraten und muss dann Lohnsteuerklasse V nehmen, mein Nettolohn käme dann auf ca.392 EUR. Habe ich dann einen Anspruch darauf das meine Arbeitgeberin meinen Arbeitesvertrag in einen geringfügigen umwandelt ??? Noch eine Frage :-) Ich besuche regelmässig Seminare die hauptsächlich meiner Arbeit im Betrieb dienen (Frisörsalon). Ist es rechtens das ich diese bei Kündigung egal aus welchem Grund zurückzahlen muss ?? Danke für die Mühe Gruss Anna Schneider
Mitglied inaktiv - 10.06.2005, 23:12