Frage: §4 MuSchG

laut diesem Paragraphen ist es nicht zulässig eine Schwangere nach ablauf des 5 Monats zu beschäftigen wenn mehr als 4 Stunden am tag im stehen gearbeitet wird. nun trifft genau das auf mich zu, ich arbeite 9 Std am tag und die im stehen. Welche Massnahmen kann/muss mein arbeitgeber ergreifen? eine umgestaltung des arbeitsplatzes ist nicht möglich da noch nichmal beim kassieren gesessen wird Von wem wird eine kürzung der Arbeitszeit auf beispielsweise 6 std. am tag veranlasst, vom Frauenarzt oder vom AG? Vertraglich ist eine arbeitswoche so geregelt das ein freier tag flexibel einsetzbar ist (also 5 arbeitstage pro woche). Wenn ich jetz täglich nur noch 6 Std. arbeite könnte der AG von mir verlangen auch am 6. Tag zu arbeiten quasi als ausgleich für die "fehlenden" Stunden? Wie wird so eine Verkürzung mit dem lohn vereinbart? Welche möglichkeiten hat ein FA mich bei dieser Belastung zu unterstützen? Wäre eine Berufsunfähigkeit gerechtfertig? Bitte klären Sie mich auf welche Möglichkeiten ich habe und wie sich die einzelnen Varianten auf den lohn auswirken oder wo man sich über solche sachen ausgiebig informieren kann. ich möchte vorbereitet sein wenn ich meine AG damit konfrontiere denn von selbst wird er nichts verändern. Vielen Dank im Vorraus.

Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 21:25



Antwort auf: §4 MuSchG

Hallo, wenden Sie sich an Ihren FA bzw das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2008



Antwort auf: §4 MuSchG

Wende Dich am besten an das zuständige Aufsichtsamt, meist die Gewerbeaufsichtsämter. Oder einfach im Rathaus anrufen, die helfen meistens weiter. Viele Grüße und alles Gute! Désirée

Mitglied inaktiv - 03.01.2008, 23:06