Sehr geehrte Frau Bader,
meine Firma hat mir nach Ablauf der Elternzeit nur einen Vollzeitjob angeboten, den ich in keinem Fall annehmen kann (Arbeitsplatz 140 km vom Wohnort entfernt und zwei kleine Kinder). Sie drängen darauf, dass ich bis Ende Sept. gekündigt haben muss oder das 4. Erziehungsjahr beantragen soll. Ich schwanke noch sehr, da diese 4. Jahr m. E. nur eine Verschiebung des Problems wäre. Nun meine Frage: Wir denken inzwischen über ein 3. Kind nach. Wir ist die rechtliche Situation, wenn ich wärend des 4. Erziehungsjahres erneut schwanger würde. Bekomme ich dann wieder 3 Jahre Elternzeit mit Anspruch auf wieder Einstellung, oder habe ich in diesem Fall keinen Anspruch mehr darauf???
Besten Dank für Ihre Antwort und Gruß,
Anna- Maria
Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 12:23
Antwort auf:
4. Erziehungsjahr, bzw. Schwangerschaft im 4. EJ
Hallo,
es gibt kein 4. Erziehungsjahr. Der EU endet mit dem 3. Geb. des Kindes.
Meinen Sie vielleicht unbezahlten Urlaub?,
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2006
Antwort auf:
4. Erziehungsjahr, bzw. Schwangerschaft im 4. EJ
Hallo Frau Bader,
es handelt sich hierbei um EIN betriebliches Erziehungsjahr, das entweder direkt nach den 3 gesetzlichen Jahren Elternzeit oder auch irgendwann anders genommen werden kann (also auch wenn das Kind 8 Jahre ist....). Man könnte es also als unbezahlten Urlaub bezeichnen...
Können Sie dazu etwas sagen?
Danke und Gruß!
Anna-Maria
Mitglied inaktiv - 12.09.2006, 15:32
Antwort auf:
4. Erziehungsjahr, bzw. Schwangerschaft im 4. EJ
Hallo,
das bedeutet doch, dass Sie weder einen besonderen Kündigungsschutz haben noch beitragsfreie KK-Beiträge erhalten!
Informieren Sie sich erst einmal, was die Firma Ihnen da anbietet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2006