Hallo Frau Bader, ist Ihnen bekannt, ob die Möglichkeit besteht, einen sozialversicherungsfreien aber lohnsteuerpflichtigen 325-Euro-Job auszuüben ohne Anrechnung auf das Erziehungsgeld? Der "Freistellungsantrag" vom Finanzamt kann von meinem Arbeitgeber (öffentlicher Diest) nicht verwendet werden. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Liebe Grüße Melanie
Mitglied inaktiv - 26.09.2002, 00:17