Hallo, ich habe am 29.12.2015 meinen Sohn zur Welt gebracht. Nun habe ich Elternzeit auf 2 Jahre splitten lassen und auch nur so den Elterngeldantrag ausgefüllt. Ich müsste dann im Dezember 2017 wieder arbeiten. Aber nun überlege ich ob mir das 3. Jahr auf Betreungsgeld zustehen würde und wie ichda ( falls es geht) weiter vorgehen soll? Müsste ich das 3. Jahr irgendwo melden? Und vor allem habe ich ein Recht nach 3 jahren auf meine alte Arbeit also muss mich mein Arbeitgeber nach 3 jahren wieder nehmen. Wäre sehr dankbar für eine Antwort.
von Beate1981 am 22.05.2016, 21:27