Frage: 3. Versuch - hoffe auf Antwort!!!

Hallo, am 13.3.03 endet mein EU für das 1. Kind. Nun bin ich erneut schwanger, ET ist der 2.4.03. Im Moment arbeite ich 19 Wochenstunden im EU. Ist es richtig, daß ich von Beginn des Mutterschutzes bis zum 13.3. Mutterschaftsgeld auf Grundlage der Teilzeittätigkeit bekomme und dann ab 14.3. bis Ende des Mutterschutzes nach Vollzeittätigkeit (ich würde ja normalerweise ab 14.3. wieder Vollzeit arbeiten)??? Aus dem Jahr 2000 habe ich noch Anspruch auf 13 Tage Urlaub. Kann ich darauf bestehen, daß mir diese ausgezahlt werden? Viiielen Dank für baldige Auskunft!

Mitglied inaktiv - 16.08.2002, 12:29



Antwort auf: 3. Versuch - hoffe auf Antwort!!!

Hallo, ich habe mich ja bemüht. Sie hatten doch auch gestern eine Antwort. Also: Wenn Sie im Eu sind, würden Sie eigentlich nur die KK-Anteile ohne AG bekommen. Wegen der TZ bekommen Sie die Teile vom Ag. Danach bekommen Sie voll, da Sie ja dann wieder voll arbeten würden. Jetzt ok? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.08.2002