Hallo Fr. Bader, zufällig habe ich erfahren, daß in unserem Tarifvertrag festgelegt ist, daß nur 2 Jahre Freistellung für den Erziehungsurlaub gewährt werden. Ich möchte jedoch gerne die 3 Jahre in Anspruch nehmen. Was gilt denn nun für mich: Tarif (2 Jahre) oder Gesetz (3 Jahre)?
Mitglied inaktiv - 16.08.2002, 18:05