Hallo Frau Bader,
Ich bin zum 3. Mal schwanger innerhalb von 3 Jahren. Im Oktober soll unser Kind zur Welt kommen. Die letzte Geburt war im Januar 2017, davor im Januar 2016. Bis Dezember 2015 habe ich gearbeitet und normales Gehalt bezogen. Darauf hat sich auch das Elterngeld für das 1. Und 2. Kind errechnet. Nun ist meine Elterngeldbezugszeit im Dezember 2017 geendet. Das heisst, in den letzten Monaten war ich zwar in Elternzeit, habe aber keine Einkünfte gehabt, kein Elterngeld bezogen. Meine Elternzeit endet zum 31.8.18, danach nehme ich ein paar Tage Resturlaub und ab dann bin ich wieder in Mutterschutz. Ich war bereits bei der Schwangerenberatung, dort könnten sie mir jedoch nicht weiter helfen, welcher Zeitraum für die Bemessung des Elterngeldes nun zählt. Im schlimmsten Fall, so meinte man dort, würden die Elternzeitmonate ohne Einkommen als 0 gerechnet und dann nur der Mindestsatz gezahlt werden. Wie schätzen Sie das ein?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
von
katz2911
am 28.08.2018, 14:08
Antwort auf:
3. Schwangerschaft in 3 Jahren
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es
nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2018
Antwort auf:
3. Schwangerschaft in 3 Jahren
Es zählen die 12 Monate vor dem Beginn der neuen Mutterschutzfrist.
Die beginnt den Daten nach im September 2018, also zählen dem Grunde nach die Monate September 2017 bis August 2018.
September bis Dezember 2017 hast du noch Elterngeld bekomme. Diese vier Monate fallen raus und werden durch vier alte Lohnabrechnungen ersetzt, die beim zweiten Kind genutzt wurden.
Die anderen 8 Monate sind tatsächlich leider 0, da du dort weder gearbeitet noch Elterngeld bekommen hast.
Das Elterngeld für Kind 3 wird also sehr viel weniger werden, als noch bei Kind 1 oder 2. Wenn du in etwa immer gleich verdient hast vor Kind 1, wird das neue Elterngeld wohl um etwa 60-70% geringer sein als noch bei Kind 2.
von
Dojii
am 28.08.2018, 14:17