Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich noch bis zum 29.12.2012 im 3. Jahr der Elternzeit. Ich arbeite (nicht bei meinem Hauptarbeitgeber) auf Minijob-Basis bei einem anderen Arbeitgeber. Hier verdiene ich keine 150 Euro im Monat.
Da ich wieder schwanger bin, voraussichtlicher ET ist der 21.09.2012 stellen sich folgende Fragen:
1. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
2. Muss mein Minijob Arbeitgeber noch etwas dazu zahlen?
3. Was passiert mit meiner verbleibenden Elternzeit? Ich gehe doch ab 6
Wochen vor dem Entbindungstermin wieder in Mutterschutz, verfällt die
restliche Elternzeit des 3. Jahres?
4. Mir steht doch nur das Mindestelterngeld von 300 Euro plus
Geschwisterbonus bis zum dritten Lebensjahr des ersten Kindes zu
oder?
5. Oder habe ich nur Anspruch auf das einmalige Mutterschaftsgeld von der
BAV?
Über eine Antwort soweit es Ihnen möglich ist, wäre ich sehr dankbar.
Gruss
Sabinel80
von
sabinel80
am 02.05.2012, 14:35
Antwort auf:
3. Jahr in Elternzeit
Hallo,
1. +5. Ja, aber nur der Anteil von der Krankenkasse, also bis zu 13 € pro Tag
2. Nein
3. kann mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum Geburtstag nehmen
4. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2012
Antwort auf:
3. Jahr in Elternzeit
Anders herum:
Unterbrich schriftlich und pünktlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes deine alte Elternzeit! Dadurch lebt dein altes Arbeitsverhältnis wieder auf, bei dem du dann gleich in den Mutterschutz gehst. Dadurch bekommst du dein altes Mutterschaftsgeld wie beim ersten Mutterschutz.
Die übrige Elternzeit kannst du übertragen lassen. Auch über den dritten Geburtstag hinaus.
An Elterngeld bekommst du nur die 300 Euro und bis Dez 12 den Geschwisterbonus.
Unterbrichst du die Elternzeit nicht, dann bekommst du wohl nur das Mutterschaftsgeld von der KK, weil du weniger als 390 Euro im Monat hast.
Die alte Elternzeit läuft einfach weiter und du kannst im Anschluss noch 2 Jahre und 9 Monate Elternzeit für Kind 2 nehmen. Für die restlichen 3 Monate benötigst du die Zustimmung deines AG, weil du über den dritten Geburtstag hinaus gehst.
Das Elterngeld ist das gleiche!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.05.2012, 00:40