3. Jahr Elternzeit, wie richtig beantragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3. Jahr Elternzeit, wie richtig beantragen?

Hallo Frau Bader! Da es im Vorfeld bei der Beantragung meiner Elternzeit Jahr 1&2 schon kleine Unstimmigkeiten bei meinem AG gab, möchte ich diesmal vorbereitet in die nächste "Runde"! Aus mehreren Gründen habe ich mir überlegt mein 3. Elternzeitjahr auch im 3. Lebensjahr unserer Tochter zu nehmen. Meinen Filialleiter habe ich bereits Mündlich Informiert. Nun muss das ganze noch schriftlich an die Verwaltung. Gibt es ein Musterschreiben? Innerhalb welcher Frist muss ich eine Zu- oder Absage bekommen? Worauf sollte ich besonders achten? Wann darf/kann abgelehnt werden? Wie verhält es sich mit meinem Kündigungsschutz? Besteht dieser übehaupt im 3. Jahr auch? Welche weiteren Stellen (abgesehen von der Krankenkasse) muss ich Informieren? Lg & Danke Ani

Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 23:05



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit, wie richtig beantragen?

Hallo, wenn Sie schon 2 Jahre beantragt haben, besteht ein Anspruch auf das 3. Jahr. Sie müssen es schriftlich mit Frist 7 Wo. mitteilen-er muss nicht zustimmen. Musterschreiben gibt es leider nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2011



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