Sehr geehrte Frau Bader, nach der Geburt meines Sohnes am 5.4.2015 bin ich ein Jahr in Elternzeit daheim geblieben und habe dann im zweiten Jahr Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Dieses zweite Jahr der Elternzeit endet am 5.4.2017. Nun bin ich erneut schwanger mit ET 9.8.2017, Mutterschutz beginnt am 28.6.2017. Ich weiß nun nicht, was ich in dem Zeitraum dazwischen machen soll (5.4. - 28.6.2017). Kann ich das 3. Elternjahr splitten und nur 3 Monate des 3. Elternzeitjahres nehmen und die restlichen 9 Jahre auf einen späteren Zeitpunkt übertragen? Steht mir das rechtlich zu oder nur mit Zustimmung des Arbeitgebers? Ich möchte in der Zwischenzeit nicht wieder Vollzeit arbeiten, möchte aber zu Beginn des Mutterschutzes aus der Elternzeit draußen sein um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten. Ich habe gelesen, dass die Elternzeit in 2 Zeitabschnitte geteilt werden kann. Wäre der erste Abschnitt dann 2 Jahre + 3 Monate und die 9 Monate irgendwann später oder habe ich bereits 2 Abschnitte erfüllt durch 1 Jahr Daheim bleiben und 1 Jahr Teilzeit? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!
von maggih83 am 10.01.2017, 12:11