Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber nach der Geburt unseres Kindes (Winter 2015) 2 Jahre Elternzeit + das 3. Jahr zwischen dem 3. und 8. LJ. beantragt. Nach 14 Monaten Elternzeit bin ich in Teilzeit außerhalb der Elternzeit (Bedingung des AG, durch neuen Teilzeitvertrag fixiert) wieder in den Job eingestiegen und seitdem mit einer guten halben Stelle tätig. Auf den Rest des 2. Jahres Elternzeit sowie die Elternzeit für das 3. Lebensjahr ist niemand mehr eingegangen (kein offizieller Übertrag meinerseits). Da wir aktuell von Arbeitsplatzabbau bedroht sind, würde ich nun gern das 3. Jahr Elternzeit nehmen und gleichzeitig befristet für diese Zeit einen Tag pro Woche meine Arbeitszeit reduzieren. Das dritte Jahr hatte ich wie gesagt beim ursprünglichen Elternzeitantrag angekreuzt. Unter welchen Umständen kann mein AG dies ablehnen? Es wird relativ klar sein, dass ich die Elternzeit nur nehmen möchte, um Kündigungsschutz zu erhalten. Theoretisch könnte ich ja auch nur eine einfache befristete AZ-Reduzierung beantragen. Aber warum sollte ich den Kündigungsschutz durch gleichzeitige EZ verstreichen lassen, wenn diese mir noch zusteht. Benötigt es "dringende betriebliche Gründe", die der EZ entgegen sprechen oder kann der AG gar willkürlich entscheiden? Was genau können das für Gründe sein, wenn Arbeitsplätze abgebaut werden?
von Valeskaa am 17.12.2018, 20:20