Liebe Frau Bader,
ich habe das dritte Jahr Elternzeit auf das 3. - 8. Lebensjahr meines Kindes verschoben. Mein Arbeitgeber hat dies bestätigt. Der Antrag ist mit 13 Wochen Vorlauf zu stellen, das ist mir bekannt. Kann der Arbeitgeber diesen Antrag ablehnen z.B. aus betrieblichen Gründen? Oder habe ich durch die Bestätigung bereits ein "Recht" auf die Elternzeit?
Vielen Dank im Voraus!
von
malinka77
am 24.05.2019, 16:24
Antwort auf:
3. Jahr Elternzeit Ablehnung möglich?
Halo,
dazu steht in den Richtlinien:
Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich. Allerdings kann der Arbeitgeber die Inanspruchnahme eines dritten Zeitabschnitts aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, sofern dieser Elternzeitabschnitt vollumfänglich im Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2019