Hallo,
ich hatte ursprünglich nur 11 Monate EZ Beantragt ( in denen auch 4 Monate in TZ gearbeitet). 1x Verlängert auf 21 Monate. Eine weitere Verlängerung der EZ um wurde abgelehnt mit Verweis auf die Festlegung der ersten 2 J. EZ laut Gesetz.
Kann ich jetzt ab dem 2. Geburtstag das 3. Jahr EZ beantragen und kann mein Arbeitgeber dies ablehnen, bzw. mit welchen Gründen könnte er ablehnen?
Vielen Dank und schöne Weihnachtsgrüße!
Jan
von
jan2
am 18.12.2017, 17:11
Antwort auf:
3. Jahr EZ möglich, wenn zuvor nur 21Monate EZ?
Hallo,
das ist mit Antrags-Frist 7 Wo möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2017
Antwort auf:
3. Jahr EZ möglich, wenn zuvor nur 21Monate EZ?
Dann kannst du ab dem 2. Geburtstag (da endet die zweijährige Bindungsfrist deines ersten Elternzeitantrags) problemlos das 3. Jahr anmelden, musst aber wieder die 7 Wochen Frist vor Antritt einhalten.
von
Dojii
am 19.12.2017, 07:46
Antwort auf:
3. Jahr EZ möglich, wenn zuvor nur 21Monate EZ?
Vielen Dank für die Antworten, die so auch richtig und rechtens sind.
Leider war das meinen AG nicht bewusst und er lehnte ab.
Erst nach Einschalten eines Anwalts und Verweis auf die Gerichtsurteile dazu (u.a. LAG Düsseldorf Urt. vom 24.01.2011- 14 Sa 1399/10; LAG Sachsen Urt. vom 17.05.2011 - 7 Sa 137/10; LAG Niedersachsen Urt. vom 13. 11. 2016 - 5 Sa 402/06) worde auch meinem AG klar, dass ein Anspruch auf Elternzeit für ein 3. Jahr ohne Zustimmung des Arbeitgebers besteht und die vorgebrachten dringlichen Dienstgründe keinen Einfluss haben.
Vielen Dank!
von
jan2
am 24.04.2018, 12:06
Antwort auf:
3. Jahr EZ möglich, wenn zuvor nur 21Monate EZ?
PS: Tippfehler beim letzten Urteil, statt 2016 ist es 2006, also richtig:
LAG Niedersachsen Urt. vom 13. 11. 2006 - 5 Sa 402/06
PPS: Ärgerlich für mich, ich beliebe auf den Kosten für RA (700EUR) sitzen, weil mein AG sich nicht auskennt oder gar mit Vorsatz gehandelt hat ;(
von
jan2
am 24.04.2018, 12:09