Hier in Sachsen hat man ja die Möglichkeit des 3. Erziehungsjahres. So lange man sein Kind selbst betreut, man hatte aber auch Anspruch wenn man in Aus- bzw. Weiterbildung ist. Meine Schwester möchte jetzt gern mit mir eine Weiterbildug machen, ich bekomme weiterhin mein Erziehungsgeld nebenher, der Sohn meiner Schwester ist 4,5 und sie hat das 3. Jahr damals nicht in ANspruch genommen. Nun ist es ja so dass man sich das 3. JAhr doch auch bis zum 6. oder 7. Geburtstag aufheben kann, könnte meine Schwester da jetzt das 3. Jahr beantragen??? Oder hätte sie das schon eher festlegen müssen wann sie das 3. Jahr nimmt?
Mitglied inaktiv - 25.09.2007, 22:19