Frage: 3. Erziehungsjahr nehmen

Hallo, Meine Frau und Ich haben folgendes problem, unsere Tochter 2 Jahre geht in die Kita (5 Stunden), und meine Frau geht seid 2 Monaten wieder in einer neuen Firma Arbeiten mit Probezeit und im ersten Jahr kein Urlaub, Ich bin seid Oktober 2011 Arbeitslos und habe jetzt die Chance ein neuen Job anzufangen , nur dort bekomme ich auch kein Urlaub im ersten Jahr. jetzt wissen wir nicht wie wir das in den Sommerferien machen sollen, unsere Kita ist für 3 Wochen zu. Wir haben keine möglichkeit unsere Tochter bei bekannten oder verwanten unter zu bringen.Unser Sohn ist 12 Jahre alt. Meine Frau war 2 Jahre im Erziehungsurlaub, kann ich jetzt das 3. Jahr nehmen. Bekomme ich weiterhin Arbeitslosengeld und Hartz IV ?

von Atlo am 02.05.2012, 18:11



Antwort auf: 3. Erziehungsjahr nehmen

Hallo, dieser Fall wird normalerweise von den Kindergärten geregelt. Jeder Kindergarten hat mindestens einen Partnerkindergarten, dort kann man in der Zeit die Kinder unterbringen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2012



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