3. Erziehungsjahr nach knapp einem Jahr Vollzeit ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3. Erziehungsjahr nach knapp einem Jahr Vollzeit ?

Hallo, kurz zu meiner Situation. Ich arbeite für eine große Firma seit 11 Jahren. Habe im August 2006 meine kleine bekommen. Bin im November 2007 (im 2. Erziehungsjahr) wieder auf Sondervereinbarung 30 Stunden eingestiegen. Arbeite mit Ablauf des 2. Erziehungsjahres und dem 2. Geburtstag meiner Tochter wieder Vollzeit im Schichtsystem. Da ich im Moment große Probleme auf Arbeit habe, weil ich nicht so die Spätschichten arbeiten kann, wie die Firma sich das vorstellt. Ich bin alleinerziehend und ohne Familie. der Aufhebungsvertrag von Seiten des AG steht bevor. Die Firma möchte mich auf jeden Fall gerne los werden. Es lässt sich wohl auch keine Lösung innerhalb der Firma finden, mit der wir alle leben können. Ich habe wirklich alles versucht um eine Lösung zu finden. Leider ohne Erfolg. Mittlerweile ist es so, das meine kleine Tochter wirklich anfängt unter der Situation zu leiden. Ich muß jetzt handeln und das zum Wohle des Kindes. Ich möchte aber nicht kündigen. Nun habe ich überlegt, das 3. Erziehungsjahr zu nehmen. Wie müßte ich da jetzt vorgehen ? müßte ich ALG1, oder ALG2 beantragen ? oder wie würde das laufen ? Muß ich das bei der Personalabteilung beantragen und danach auf die Arge ? liebe Grüße von Nickitta

Mitglied inaktiv - 04.06.2009, 21:24



Antwort auf: 3. Erziehungsjahr nach knapp einem Jahr Vollzeit ?

Hallo, Sie könnten das 3. Jahr bis zum 3. Geb., mit Zustimmung des Ag auch darüber hinaus, nehmen. Oder die Arbeitszeit verringern-wenn das die Probleme mindert. Aufhebungsvertrag würde wahrscheinlich Sperre beim AA bedeuten. Ansonsten bekommen Sie ARbGeld I nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was bei der Kindesbetreuung nur anteilig der Fall sein kann. Sonst bleibt Hartz IV. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.06.2009



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