Im Sommer läuft meine Elternzeit (2 beantragte Jahre) ab. Da ich zeitmäßig nicht Vollzeit arbeiten kann, bin ich am überlegen, was sinniger ist, sofern mir mein jetziger Arbeitgeber keine Teilzeitstelle anbieten kann -ein drittes Elternjahr beantragen und währenddessen woanders bewerben u. Teilzeit arbeiten oder vom jetzigen Arbeitgeber kündigen lassen bzw. einen Aufhebungsvertrag schließen und dann eine neue Stelle suchen. Was meinen Sie dazu? Und muß mein AG -wenn ich jetzt das 3. Elternjahr beantragen will- dem zustimmen bzw. kann er dies auch ablehnen?
Mitglied inaktiv - 21.02.2010, 18:58