Hallo Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit in Anspruch genommen und mir die Restzeit (11 Monate) von meinem Arbeitgeber gutschreiben lassen. Nun möchte er aber jetzt schon verbindlich wissen, wann ich diese Zeit nehmen möchte! Muss ich mich da wirklich jetzt schon verbindlich festlegen? Ich habe mir die Restzeit nur vorsorglich gutschreiben lassen, da ich ja nicht weiß, ob in den nächsten Jahren vielleicht doch einmal etwas sein sollte, wo ich die Zeit für meinen Sohn (fast 2) brauche! Ich denke aber, dass ich die Zeit eher nicht nehmen werde! Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen Bine
von Bine774 am 22.07.2013, 11:51