Hallo Frau Bader, ich habe beim AG für die ersten beiden Jahre EZ beantragt und genehmigt bekommen. Zusätzlich ahbe ich beantragt, dass ich das 3. JAhr bis zum 8. Lj. des Kindes nehmen werde. Mein AG hat dies nicht bestätigt. Auf ausdrückliches schriftliches NAchfragen meinerseits bzgl. des 3. Lj. bekam ich nachstehende Antwort: "... Sollten keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen, besteht grds.ein Rechtsanspruch bis zum 8. Lebensjahres eines Kindes, das 3. Jahr der Elternzeit einzubringen." Meine Frage: Kann der AG das 3. Jahr später ablehnen? Wie kann ich am besten vorgehen, um letztlich ein Verfallen des 3. Jahres zu verhindern (z.B. nach Ablauf des 2. EZ-Jahres schon im Voraus für das 6. Lj. des Kindes EZ zu beantragen, um bei evtl. Ablehnung dann doch im Anschluss an das 2. Jahr das 3. Jahr anhängen zu können? Vielen Dank. VG Schnecke14
von Schnecke14 am 14.01.2012, 22:06