Frage: 3 1/2 Jahre Erziehungsurlaub

Bei HBV kann man 3 1/2 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Wie sieht das aus, da gesetzlich der E-Urlaub nur 3 Jahre ist mit den Versicherungen wie z.B. Rente und gesetzliche Krankenkasse aus? Wer kennt sich da aus? Muß man sich für das letzte halbe Jahr selbst KV versichern? Wenn man dann weiterarbeitet ist man ja automatisch wieder in seiner Kasse.?? Wie sieht das mit den Rentenansprüchen aus bei Zwillingen? Ich glaube 6 Jahre werden anerkannt, dann müßte die Zeit zumindest hinsichtlich der Rente gedeckt sein?? Was bedeutet bis zum 10. Lebensjahr der Kinder eine Rentenanrechnung? Danke und Grüße Petra c.

Mitglied inaktiv - 08.08.2001, 22:06



Antwort auf: 3 1/2 Jahre Erziehungsurlaub

Liebe Petra, 1. Was ist HBV? Wenn die Verlängerung dort geregelt ist, muss auch der Rest geregelt sein. Eine gesetzl. Regelung gibt es nicht. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf beitragsfreie KK, es sei denn, der AG trägt dies. 2. Für jedes Kind werden 3 Erziehungsjahre bei der gesetzl. ´Rentenversicherung anerkannt. Dies wird dem zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.08.2001



Antwort auf: 3 1/2 Jahre Erziehungsurlaub

Danke für die Antwort, HBV ist Handel, Banken und Versicherungen (Gewerkschaft). Petra

Mitglied inaktiv - 12.08.2001, 00:56



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