Bei HBV kann man 3 1/2 Jahre Erziehungsurlaub nehmen. Wie sieht das aus, da gesetzlich der E-Urlaub nur 3 Jahre ist mit den Versicherungen wie z.B. Rente und gesetzliche Krankenkasse aus? Wer kennt sich da aus? Muß man sich für das letzte halbe Jahr selbst KV versichern? Wenn man dann weiterarbeitet ist man ja automatisch wieder in seiner Kasse.?? Wie sieht das mit den Rentenansprüchen aus bei Zwillingen? Ich glaube 6 Jahre werden anerkannt, dann müßte die Zeit zumindest hinsichtlich der Rente gedeckt sein?? Was bedeutet bis zum 10. Lebensjahr der Kinder eine Rentenanrechnung? Danke und Grüße Petra c.
Mitglied inaktiv - 08.08.2001, 22:06