Guten Tag,
gestern hat unsere Tochter die digitale Videokamera meiner Mutter und Mann (nicht mein leiblicher Vater, deshalb auch etwas unangenehm) in die Hände bekommen und prompt fallen gelassen. Die Kamera ist 1 1/2 Jahre alt, hat 2900,00 DM gekostet und nimmt nun nicht mehr auf. Rep. wird wohl sehr teuer laut Auskunft.
Kann ich dieses Unglück unserer Hausrat/Haftpflichtversicherung melden, oder versichern die generell nicht bei Kindern? Oder kann es mir passieren, dass sie sagen, ich hätte besser aufpassen müssen?
Ziemlich ärgerlich alles.
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Gruß Anke
Mitglied inaktiv - 26.06.2003, 16:07
Antwort auf:
2jährige ließ Vidiokamera der Großeltern fallen.
Hallo,
das Kind haftet nicht, wenn überhaupt die Eltern, wenn die Aufsichtspflicht vereltzt wurde.
Geben Sie es Ihrer Haftpflicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2003
Antwort auf:
2jährige ließ Vidiokamera der Großeltern fallen.
...auf jeden Fall solltest Du es versuchen, über Deine Haftpflicht abzuwickeln. Wichtig hierbei ist, dass Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast.
...also war Deine Tochter für einige Minuten unbeaufsichtigt im Zimmer, in dem sich die Vidiokamera befand.
So weit ich informiert bin, sind die Versicherungen nicht verpflichtet, den Schaden bei Kindern in dem Alter zu ersetzen.
..wir hatten bis jetzt aber immer Glück und unsere Versicherung hat die Schäden bezahlt, wenn auch nur den Zeitwert.
Viel Glück!
Mitglied inaktiv - 27.06.2003, 12:19