Frage: 2,Kind wann?

Guten Morgen meine aktuelle Elternzeit geht noch bis 21.4.2014. Dann habe ich vor,auf 20 Std die Woche in meinen alten Job zurück zu gehen. Vor der SS habe ich dort Vollzeit gearbeitet. Bisher habe ich noch keinen neuen Vertrag unterschrieben,es gilt also noch der alte VZ Vertrag. Nun möchten wir gerne ein 2.Kind. Wir sind schon fleißig am "üben",damit es vie bis April noch passiert. Nun kommen meine Fragen: 1.Wenn ich in der aktuellen Elternzeit noch schwanger werde bekomme ich sofort ein BV ausgestellt,wie auch schon in der 1.SS. Bekomme ich dann monatlich mein altes Vollzeitgehalt bis zum Mutterschutzbeginn? 2.Wäre die Höhe des Elterngeldes die gleiche wie jetzt auch? Wenn ich nicht vorher wieder arbeiten gehe, 3.Sollte es so sein,das ich doch erst wieder arbeiten gehe ab Mai und ich werde dann 2-3Monate danach schwanger,wie errechnet sich dann das Elterngeld? Die 2-3Monate die ich gearbeitet habe und der Rest von vor der 1 SS ? 4.Sollte ich erst später schwanger werden,dann bekomme ich im BV auch nur das was ich die 2-3Monate Teilzeit verdient habe richtig? Also wäre es ja wirklich am allergünstigsten jetzt noch bis April schwanger zu werden oder?! Vielen dank schonmal für die Beantwortung meiner Fragen Lg

von Nati1981 am 18.01.2014, 11:40



Antwort auf: 2,Kind wann?

Hallo, 1. Ja 2. Es zählen die letzten 12 Mo. vor Geburt, ausgenommen Monate mit EG u MG-Bezug 3. s.2. 4. Ja Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.01.2014



Antwort auf: 2,Kind wann?

1. Ja 2. Ja 3. Nein, durch das BV erhalten sie das Gehalt, wie sie es vertraglich vereinbaren; wenn sie, wie sie sagen über 20 Std. Vertrag machen, erhalten sie das Geld davon im BV. Bei vollzeit sieht es natürlich besser aus 4. Ja- definitiv- würde ich subjektiv genau so machen, oder wieder vollzeit arbeiten und "So schnell wie möglich" schwanger werden...somit kriegen sie das Maximum an Elterngeld sowie ggf Jahressonderzahlungen ;-)

von Tanja2255 am 18.01.2014, 11:48



Antwort auf: 2,Kind wann?

Die Frage ist : Wann kam das erste Kind ? Es sind immer die 12 Monate vor Mutterschutz von Bedeutung.

von Sternenschnuppe am 18.01.2014, 11:48



Antwort auf: 2,Kind wann?

warum ist das interessant?

von Tanja2255 am 18.01.2014, 11:50



Antwort auf: 2,Kind wann?

Weil alles andere darauf aufbaut. Ist das Kind 1 dann, dann ist das Elterngeld höher weil es keine Nullrunden gibt. Ist es zwei kann sie die Elternzeit verlängern und Teilzeit in Elternzeit arbeiten, die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Etc. Etc. Das Alter des ersten Kindes ist sehr wichtig um zu schauen welcher Weg gut ist um ein hohes Elterngeld zu bekommen. Ist es 3 dann, dann macht es Sinn erst gegen Herbst schwanger zu werden, um so viele Monate wie möglich mit Gehalt zu füllen.

von Sternenschnuppe am 18.01.2014, 11:54



Antwort auf: 2,Kind wann?

Ich interpretiere die Frage "2. Kind wann?" so dass sie fragt wann sie am Besten das zweite Kind bekommt?! Kind 1 ist 1 oder kurz vor 2. Ich gehe von kurz vor 2 aus...

von Tanja2255 am 18.01.2014, 12:01



Antwort auf: 2,Kind wann?

Woher willst Du das wissen? Ich erkenne aus dem Text nicht wie lang ihre Elternzeit ist. Wann sie das 2. Kind am besten bekommt ist abhängig davon wie alt Kind 1 ist.

von Sternenschnuppe am 18.01.2014, 12:09



Antwort auf: 2,Kind wann?

erkenn ich auch nicht. Deine Frage ist absolut richtig, versteh mich nicht falsch. Warten wir mal ab was sie schreibt...

von Tanja2255 am 18.01.2014, 12:10



Antwort auf: 2,Kind wann?

Huhu ganz vergessen : Kind 1 wird am 20.4.2014 1 Jahr alt lg

von Nati1981 am 18.01.2014, 12:11



Antwort auf: 2,Kind wann?

ich würde versuchen direkt schwanger zu werden- wenn nicht vor april dann vollzeit arbeiten.

von Tanja2255 am 18.01.2014, 12:20



Antwort auf: 2,Kind wann?

Aha, dann bitte am besten im März schwanger werden ;-) Allerdings : ist die Teilzeit schriftlich schon vereinbart, wird dann auch nur der Teilzeitlohn gezahlt im BV. Daher würde ich versuchen die Elternzeit zu verlängern , muss der AG aber kann er. Dann Teilzeit in Elternzeit ausmachen. Damit hast Du die Möglichkeit die Elternzeit zum neuen Mutterschutz zu beenden und Mutterschutzgeld in Höhe des Vollzeitvertrages zu bekommen.

von Sternenschnuppe am 18.01.2014, 12:25



Antwort auf: 2,Kind wann?

Ok,aber Vollzeit arbeiten ist nicht so einfach. Hätte zwar Betreuung für den Kleinen aber da wir in Schichten arbeiten,würde ich den Kleinen kaum noch sehen...hätte dann auch eine 6 Tage Woche :(

von Nati1981 am 18.01.2014, 12:26



Antwort auf: 2,Kind wann?

Er muss die Elternzeit nicht ! verlängern, er kann aber. Vorteil : Kündigngsschutz des Hauptvertrages und eben wegen dem Mutterschutzgeld

von Sternenschnuppe am 18.01.2014, 12:26



Antwort auf: 2,Kind wann?

Ganz ganz optimal wäre es schwanger zu sein bevor Du die Teilzeit schriftlich ausmachst, dann würde es auch nahtlos sein und Du würdest das Vollzeitgehalt bekommen im BV.

von Sternenschnuppe am 18.01.2014, 12:29



Antwort auf: 2,Kind wann?

Jep, so ist es. Aber...ggf kann dein Mann für 6 monate befristet Teilzeit machen und Kind betreuen? hauptsache du hast vollen Lohn und keinen Teilzeitvertrag

von Tanja2255 am 18.01.2014, 12:40



Antwort auf: 2,Kind wann?

1. Es gibt nicht sofort ein BV, sondern erst ab Elternzeitende. In Elternzeit (ohne Teilzeit) muss man von keiner Beschäftigung freigestellt werden. Sonst richtig, ab Elternzeitende gäbe es mit einem BV das Vollzeitgehalt als BV-Lohn. (Sofern keine Teilzeitvereinbarung unterschrieben wurde) 2. Bei Vollzeit-BV schon! Es werden 12 Monate vor dem neuen Mutterschutz und dem 1. Geburtstag von Kind 1 zur Berechnung herangezogen. Liegen dazwischen weniger als 12 Monate, werden welche aus der Zeit vor Kind 1 dazugenommen. Gibts nur Teilzeit-BV-Lohn wird das Elterngeld aus dem Teilzeitgehalt berechnet. Und bei weniger als 12 Monaten zwischen 1. Geburtstag und neuem Mutterschutz, auch welche mit altem Lohn. 3. Ja. 2-3 Monate mit Teilzeitgehalt (oder Vollzeit) und 9-10 mit altem Lohn. 4. Ja, sofern Teilzeit vereinbart, gibt es - im BV oder nicht - Teilzeitgeld. 5. Es wäre günstig, bis April schwanger zu sein. Wenn nicht, dann bis zur Schwangerschaft Vollzeit arbeiten. Oder wenn Vollzeit wegen Betreuung nicht möglich, mindestens Teilzeit in Elternzeit vereinbaren. Geht bis zu 30 Std/Woche. Vorteil dabei: Man kann zum neuen Mutterschutz die EZ (und damit auch Teilzeit in EZ) beenden und bekommt das volle Mutterschaftsgeld. Und Vollzeit-Urlaubsanspruch. Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.01.2014, 18:12



Antwort auf: 2,Kind wann?

Also,das nächste Problem ist,das ich letzten Monat schon schriftlich einreichen mußte,ob ich nach dem einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten komme. Habe schriftlich eingereicht,das ich gerne in TZ wieder kommen möchte. Bisher habe ich darauf keine Antwort von meinem Arbeitgeber erhalten. Habe ich die Möglichkeit jetzt doch noch meine Elternzeit zu verlängern um 1 Jahr beim AG und dann in der Zeit Teilzeit zu arbeiten? Falls es bis April nicht klappt mit dem schwanger werden,das ich dennoch mein Vollzeit Gehalt bekomme während des BV? Vollzeit arbeiten geht wie gesagt nicht...und mein Mann kann auch nicht kürzer treten in der Firma.

von Nati1981 am 18.01.2014, 20:33



Antwort auf: 2,Kind wann?

Solange noch nix unterschrieben ist, könntest du ja noch zurück treten... Klar, kannst du jetzt noch deinen AG bitten, Teilzeit in Elternzeit zu machen. Aber er kann es ablehnen. Und wenn du Teilzeit in Elternzeit machst, bekommst du im Falle der Schwangerschaft Teilzeit-BV-Lohn. Wenn du für die Zeit nach Ende der aktuellen EZ eine Teilzeitvereinbarung triffst - in der Elternzeit oder nicht - kannst du kein Vollzeit-BV-Lohn mehr bekommen! Vollzeit-BV-Lohn geht nur, wenn du schwanger bist, bevor was unterschrieben ist! Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.01.2014, 21:05



Antwort auf: 2,Kind wann?

Guten Morgen das heißt also wenn ich jetzt meine Elternzeit verlängern würde und der AG würde zustimmen,dann würde ich wenn ich schwanger werde,im BV Teilzeitgehalt kriegen? Genauso wie wenn ich Teilzeit wieder arbeiten gehe und dann schwanger werde? Dann hat es doch keinen Vorteil für mich,wenn ich die Elternzeit doch noch versuche zu verlängern? Also wäre wie schon gesagt der optimalste Fall jetzt noch bis April schwanger zu werden um das volle Gehalt zu bekommen?! Und was soll ich dem AG sagen das ich jetzt doch meine Elternzeit verlängern möchte aber paralell arbeiten möchte? Lg

von Nati1981 am 19.01.2014, 10:04



Antwort auf: 2,Kind wann?

Hab ich doch schon geschrieben: Oder wenn Vollzeit wegen Betreuung nicht möglich, mindestens Teilzeit in Elternzeit vereinbaren. Geht bis zu 30 Std/Woche. Vorteil dabei: Man kann zum neuen Mutterschutz die EZ (und damit auch Teilzeit in EZ) beenden und bekommt das volle Mutterschaftsgeld. Und Vollzeit-Urlaubsanspruch. Machst du die Teilzeit außerhalb der Elternzeit, bekommst du nur Teilzeit-MuSchu-Geld. Wie du das machst: schriftlich! Schreib einfach, was du möchtest! Gruß Sabine

von SumSum076 am 19.01.2014, 11:16



Antwort auf: 2,Kind wann?

Vollzeit Urlaubsanspruch habe ich auch wenn ich weniger arbeite. Das mit dem Mutterschutzgeld habe ich verstanden,mir ging es um das Geld während des BV. Das wäre in beiden genannten Situationen gleich. Daher hab ich diesbezüglich keinen Vorteil gesehen. Das ich die EZ Verlängerung schriftlich einreichen muss weiß ich...habe bereits erwähnt das ich schon einreichen musste,ob ich Ende April wieder einsteige. Dies habe ich bereits schriftlich bejaht.Allerdings nix neues unterschrieben bisher. Wenn ich jetzt beantrage die Elternzeit zu verlängern,was soll ich als Grund angeben? Eben weil ja eig schon alles schriftlich geklärt war...das war meine Frage... Gruß

von Nati1981 am 19.01.2014, 15:57



Antwort auf: 2,Kind wann?

Nein, bei Teilzeitarbeit gibt es natürlich keinen Vollzeiturlaub! Sondern Teilzeiturlaub. Der Grund, den ich angeben würde, wäre: Ich möchte mir meine Vollzeitstelle erhalten! Zudem ist es bei Teilzeit in Elternzeit leichter möglich, die Stunden zu erhöhen, wenn ich merke, es läuft mit der Kinderbetreuung sehr gut und ich kann dem Betrieb mehr zur Verfügung stehen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 20.01.2014, 08:59