guten tag frau bader, folgende frage/folgender sachverhalt: kind 1 kam juli 2015, ich bin bis juli 2017 in ez. danach soll zeitnah kind 2 bzw eine 2.schwangerschaft folgen. plan war,am ende der ez schwanger zu sein, kurz arbeiten zu gehen, und dann ins bv zu gehen. damit ich das EG fürs 2.kind aufstocke dadurch,dass ich in der 2.schwangerschaft ja wieder vollzeit-lohn bekomme. muss ich überhaupt nach der 1.ez arbeiten gehen? bekäme ich auch mein volles gehalt wenn ich direkt in der 1.EZ eine schwangerschaft verkünde? wie verhält es sich mit resturlaub und höherstufung im vertrag,die anstehen würde bei meiner rückkehr? vg verena
von lafatina79 am 19.07.2016, 19:57