2. kind wärend der erziehungszeit vom 1. kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. kind wärend der erziehungszeit vom 1. kind

hallo, ich bin momentan im ersten erziehungsjahr mit meiner ersten tochter. jetzt bin ich wieder schwanger und werde das 2. kind im 2. erziehungsjahr meiner 1. tochter bekommen. jetzt zu meinen fragen... wann sollte ich spätestens den arbeitgeber über die erneute SS informieren? was und wo muss ich für mein 2. kind beantragen? erziehungsgeld gibt es ja nicht mehr... gehe ich beim 2. kind auch in den mutterschutz? kann ich mutterschaftsgeld bei der krankenkasse beantragen? kann ich mich auch in der 2. SS an pro familia wenden? die 2. SS kam für uns sehr überraschend. vieles ist vom ersten kind ja noch da aber ein 2. kinderbett wird sicher nötig sein. kann ich das irgendwo beantragen auch wenn mein freund arbeitet? ich hoffe es waren nicht zu viele fragen auf einmal... danke schon mal im voraus!!!! lg hasi

Mitglied inaktiv - 18.04.2007, 12:42



Antwort auf: 2. kind wärend der erziehungszeit vom 1. kind

Hallo, Sie müssen den AG ebenso wie beim ersten Kind informieren und bekommen Elterngeld (Geschwisterbonus) Sie bekommen den Anteil der KK (bis zu 13 €/Tag) als Mutterschaftsgeld. Liebe GRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2007



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