2.kind während Elternzeit des 1. Kindes - Muss Arbeitgeber zahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2.kind während Elternzeit des 1. Kindes - Muss Arbeitgeber zahlen?

Liebe Frau Bader, in 6 Wochen kommt unser 2.Kind auf die Welt. Ich hätte noch Elternzeit bis 30.07. Wie bei der Beratungsstelle hier vor Ort empfohlen habe ich dann beim Beantragen des Mutterschaftsgeldes bei der Kk mitgeteilt dass ich die.Elternzeit fristgerecht vorzeitig beende um den Mutterschutz für das 2.Kind in Anspruch zu nehmen. Dies habe ich auch bereits vor Monaten meiner Arbeitgeberin mitgeteilt. Nun habe ich sie bezüglich Arbeitgeberzuschuss angesprochen und sie meinte sie hat dem ganzen ja nie zugestimmt. Aber lautdem Elterngeldplus Infoheft muss sie das in meiner Situation auch gar nicht oder? Sie will sich nur ganz klar vor dem Zahlen drücken. Aber was hab ich für Rechte? Wo kann ich mir rechtliche Hilfe holen wenn sie partout nicht einwilligt? Liebe Grüße und vielen Dank! laetitia

von laeti86 am 31.03.2016, 13:45



Antwort auf: 2.kind während Elternzeit des 1. Kindes - Muss Arbeitgeber zahlen?

Hallo, das ist Quatsch - da muss keiner zustimmen. Vllt. kann der KK helfen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2016



Antwort auf: 2.kind während Elternzeit des 1. Kindes - Muss Arbeitgeber zahlen?

Der Beendigung muss sie nicht zustimmen. Sie kann sie auch nicht verweigern. Du hast ein Recht deine laufende EZ zu Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig zu beenden. BEEG §16.3 "Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen" Wenn Du es mitgeteilt hast (und das wird ja nicht bestritten), dann muss sie zahlen. Fertig. Sie muss nicht zustimmen und sie darf nicht ablehnen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 31.03.2016, 14:24



Antwort auf: 2.kind während Elternzeit des 1. Kindes - Muss Arbeitgeber zahlen?

Ich würde das ganze aber SCHRIFTLICH mitteilen. Sonst weiß sie unter Umständen später von nichts und Du musst beweisen das es fristgerecht eingegangen ist. Also am besten heute noch Schreiben abgeben (weil Du 6 Wochen vor ET schreibst) falls das noch nicht erfolgt ist.

Mitglied inaktiv - 31.03.2016, 15:46



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