Guten Morgen,
stimmt es das meinem Freund für die Geburt seines Kindes 2 freie Arbeitstage zustehen???
Also z.B. den 1. Tag an dem Tag der Geburt und den 2. Tag, den Tag nach der Geburt???
Vielen Dank und liebe Grüße Dany
Mitglied inaktiv - 18.10.2001, 09:50
Antwort auf:
2 freie Arbeitstage???
Liebe Dany,
nein.
wenn man nicht verheiratet ist, hat das Verwaltungsgericht unlängst vestgestellt dass (bei Beamten) gar kein freier Tag zusteht. Es wird bei privatrechtl. Arbeitsverh. wohl nichts anderes gelten.
Er muss ganz normal Urlaub beantragen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2001