Frage: 2.: finanzielle Absicherung

Liebe Frau Bader, ist es möglich, dass Sie meine Frage vom 11.05 übersehen haben? Grüße von Zoe

Mitglied inaktiv - 15.05.2001, 08:47



Antwort auf: 2.: finanzielle Absicherung

Liebe Zoe, ja. Für alle noch mal reinkopiert: Hallo, auch wenn meine Frage etwas "off-topic" ist, hoffe ich, dass Sie mir dennoch antworten können. Trotz einer recht instabilen Ehe haben wir uns dazu entschlossen, ein Haus zu kaufen (unsere 2 kids brauchen mehr Platz). Da ich das Startkapital liefere und zudem Beamtin bin, wird die Fianzierung auf mich laufen. Bis zum Jahr 2002 wird mein Mann die Schulden abbezahlen (ich bin noch im Erz´urlaub), danach werden ich mit 3/4 Stelle arbeiten und natürlich mich an der Abbezahlung beteiligen. Da ich aufgrund des Erz`urlaubes (insgesamt, für beide Kinder, ca 3 Jahre) und arbeiten mit nur 3/4 Stelle, natürlich einen Verdienstausfall bzw finazielle Einbußen habe, wäre es doch nur gerecht, wenn mein Mann sich nach einer Scheidung weiterhin an der Abbezahlung des Hauses beteiligen würde (Hätte ich durchgehend voll gearbeitet, hätte ich jetzt auch mehr Geld zur Verfügung!!) Meine Fragen: - Kann/sollte ich jetzt bereits notariell(?) festlegen lassen, ob und in welcher Höhe er sich an der Abbezahlung beteiligen muß? Oder sieht der Gesetzgeber so eine Regelung sowieso nach einer Scheidung vor? - Falls ich dies selber in die Hand nehmen muß: an wen wende ich mich? Ist dies mit hohen Kosten für mich verbunden? - Gibt es Literatur zu diesem Bereich ("Hauskauf - wie sichere ich mich ab..." oder so ähnlich)? - Gibt es Punkte, auf die ich Ihrer Meinung nach in solch einer Situation unbedingt achten sollte? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus und freundliche Grüße von Zoe Liebe Zoe, da kann Ihnen nur ein Notar helfen. Wichtig ist auch, dass Sie doch wohl später der alleinige Eigentümer des Hauses sein wollen? Es muss ein Ehevertrag gemacht werden. Die Kosten richten sich dabei nach dem Wert dessen, der im Vertrag geregelt wird. Ein Buch hilft Ihnen wohl nicht wirklich, da ein Ehevertrag der notariellen Form unterliegt und Sie also eh hinmüssen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2001



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