Frage: 2. Verlängerung der Elternzeit

Hallo FRau Bader, ich habe bereits im März 2007 meine Elternzeit (aus organisatorischen Gründen der Kinderbetreuung) bis September 2007 verlängert und möchte nun statt bisher 20 Wochenstunden in Elternzeit, mehr arbeiten (30 Wochenstunden, wobei bei uns dann automatisch noch mind. 20 Stunden pro Woche Bereitschaftsdienste hinzukommen). Dieses Gesuch wurde abgelehnt und mir das Angebot gemacht weiter 20 Wochenstunden zu arbeiten, die Alternative wäre eine Kündigung. Meine Frage ist nun ob ich einen Anspruch darauf habe, die Elternzeit nochmal zu verlängern (u.a. um Kündigungsschutz zu haben) ? Wie ist das mit dem 3. Jahrder Elternzeit, das man ja bis zum 7. Lebensjahr nehmen kann( das hatte ich nämlich auf dem Antrag angegeben, das ich dieses Jahr sozusagen "aufhebe")? Wäre es wenn eine Verlängerung der Elternzeit jetzt abgelehnt wird, sinnvoll, das 3. Elternjahr einige Wochen nach Arbeitsbegin zu beantragen? Dann müsste es doch wenn die Fristen eingehalten gewährt werden? Kann man das 3. Elternjahr auch aufteilen? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Susi

Mitglied inaktiv - 02.08.2007, 10:54



Antwort auf: 2. Verlängerung der Elternzeit

Hallo, leider fehlen einige Infos zur Bearbeitung. Wenn Sie direkt mind. 2 Jahre beantragt haben, besteht ein Anspruch auf Verlängerung, sonst nicht. Ein Anspruch, das 3. Jahr aufzuheben, besteht nicht, hier muss der AG zustimmen, dies ändert aber nichts an der Kündbarkeit. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2007



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