Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin bereits ein Jahr in Elternzeit und habe Elterngeld bekommen. Nun habe ich noch ein weiteres Jahr Elternzeit. Werde nun aber zum 1. Mai mit 15 Stunden wieder einsteigen.
Nebenbei würde ich gerne weitere 15 Stunden einer anderen Tätigkeit nachgehen. Bei einem anderen Arbeitgeber. Ist das rein rechtlich möglich?
Beide Arbeitsverhältnisse sind sozial versicherungspflichtig und werden parallel über die Steuerkarte laufen.
Muss mein erster Arbeitgeber dem zustimmen?
Ist das überhaupt erlaubt während der Elternzeit??
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
von
Donnerstage
am 30.04.2020, 15:07
Antwort auf:
2 Teilzeit Jobs während der Elternzeit möglich?
Hallo,
ja, der Ag muss gefragt werden, darf aber nur aus wichtigem Grund ablehnen.
Dann haben Sie zwei getrennte Arbeitsverhältnisse, das zweite wahrscheinlich auf der 6
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2020
Antwort auf:
2 Teilzeit Jobs während der Elternzeit möglich?
Zitat: Beide Arbeitsverhältnisse sind sozial versicherungspflichtig und werden parallel über die Steuerkarte laufen.
Es können nicht beide AV über eine Steuerkarte laufen! Für ein AV musst du die Klasse 6 nehmen, evtl. kannst du mit Frei- und Belastungsbeträgen arbeiten.
von
KielSprotte
am 30.04.2020, 17:44
Antwort auf:
2 Teilzeit Jobs während der Elternzeit möglich?
Dein AG, wo du Elternzeit beantragt hast, muss natürlich dem anderen job zustimmen.
Und das mit der Steuerkarte stimmt. Einer muss auf Steuerklasse 6
Mitglied inaktiv - 30.04.2020, 19:45