Hallo Frau Bader, Ich befinde mich aktuell noch in der 2 jährigem Elternzeit meines 1. Sohnes. Diese endet am 8. Mai 2016. Ich habe währenddessen nicht Teilzeit bei meinem Arbeitgeber oder wo anders gearbeitet. Nun bin ich erneut schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 11. September 2016. Was muss ich meinem Arbeitgeber gegenüber beachten? Ich habe ja noch ein Jahr Elternzeit zur Verfügung, kann ich davon auch nur einen Teil beantragen, in meinem Fall vom 8.5-31.8.16, da dann der Mutterschutz beginnt? Oder beantragt man generell das ganze Jahr und es endet dann automatisch zum Mutterschutz? Und dann beantrage ich nach der Geburt wieder neu Elternzeit für's 2. Kind? Da ich nicht wieder gearbeitet habe, müsste ich dann ja den Grundsatz des Elterngeld + Geschwisterbonus bekommen.
von Nicki H. am 12.02.2016, 01:36