Hallo Frau Bader,
Ich befinde mich aktuell noch in der 2 jährigem Elternzeit meines 1. Sohnes. Diese endet am 8. Mai 2016. Ich habe währenddessen nicht Teilzeit bei meinem Arbeitgeber oder wo anders gearbeitet. Nun bin ich erneut schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 11. September 2016. Was muss ich meinem Arbeitgeber gegenüber beachten? Ich habe ja noch ein Jahr Elternzeit zur Verfügung, kann ich davon auch nur einen Teil beantragen, in meinem Fall vom 8.5-31.8.16, da dann der Mutterschutz beginnt? Oder beantragt man generell das ganze Jahr und es endet dann automatisch zum Mutterschutz? Und dann beantrage ich nach der Geburt wieder neu Elternzeit für's 2. Kind? Da ich nicht wieder gearbeitet habe, müsste ich dann ja den Grundsatz des Elterngeld + Geschwisterbonus bekommen.
von
Nicki H.
am 12.02.2016, 01:35
Antwort auf:
2. Schwangerschaft in Elternzeit, ET aber außerhalb, was habe ich zu beachten?
Hallo,
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie verlängern die EZ bis zum Tag vor Beginnd es neuen Mutterschutzes
2. Sie arbeiten bis zum Beginn des neuene Mutterschutrzes.
In beiden Fällen bekommen Sie den vollen Zuschuß zum MG vom Ag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2016
Antwort auf:
2. Schwangerschaft in Elternzeit, ET aber außerhalb, was habe ich zu beachten?
Du bekommst den Geschwisterbonus nur bis dein 1. Kind 3 Jahre wird. (sofern du nich noch mehr hast)
Je nachdem, wie viel du verdienst kann es sein, dass es finanziell sinnvoll ist vor dem Mutterschutz die drei Monate arbeiten zu gehen, denn sonst wird es tatsächlich nur der Mindestsatz.
Was die EZ angeht, so ist es quasi egal, wie lange Du beantragst, denn selbst wenn Du ein volles Jahr jetzt nochmal dranhängen müsstest, kannst und solltest Du diese EZ dann mit dem Vermerk, dass der Rest aufgehoben wird, zum Tag vor dem Mutterschutz wieder kündigen.
Ich würde mit dem AG reden, ob so ein Heckmeck sein muss oder du nicht einfach gleich EZ bis einen Tag vor Mutterschutz einfach nur beantragst.
Meines Wissens müssen keine vollen Jahre mehr genommen werden, aber wäre wie gesagt eh nur Formalitäten mehr, wenn du jetzt das ganze Jahr beantragst und dann vorzeitig wieder aufkündigst.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 12.02.2016, 10:40