Hallo,
was ist aber wenn sich mein Mann quer stellt und es zu keiner Einigung kommt? Hilft da wirklich ein einweilige Verfügung oder stimmt es wenn sich die Eltern nicht einigen können das jemand anders bestimmt wie das Kind heisst?
danke
Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 12:35
Antwort auf:
2. Schwanger und getrennt - Namen/ Standesamt - reicht meine Unterschrift?
Hallo,
ist er denn der KV?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.06.2009
Antwort auf:
2. Schwanger und getrennt - Namen/ Standesamt - reicht meine Unterschrift?
Hallo,
ja er ist der KV und da es leider keine friedliche Trennung ist weiß ich jetzt nicht so recht weiter...
Die Chancen sich einigen zu können sind eigentlich gleich = da er nicht will.
Danke ihnen schon mal für ihre Antworten
Mitglied inaktiv - 05.06.2009, 21:26