Sehr geerhte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort vom 29.08.05. Was mit der einen Woche ist oder mit ein paar Tagen, das ist eben meine Frage - ist diese Zeit irgendwie "abgesichert"? Wenn ich direkt im Anschluss an MuSchu die Elternzeit beantrage, dann "verliere" ich doch knapp zwei Monate von der Elternzeit (EZ), da ja dann ab Geburt d. Kindes (z.B. 13.12.05) gerechnet wird. Wohingegen die Berechnung der EZ erst dann beginnt, wenn ich ein paar Tage nach Ende des MuSchu diese einreiche - dann auf volle zwei Jahre (gut, unabhängig davon, ob ich Erziehungsgeld beziehe oder nicht). Angenommen, ich habe mich mit meinem AG nach dem MuSchu, während der EZ, auf Verringerung von meiner Vollzeitstelle auf einen 400-EUR-Stelle geeinigt und reiche den Antrag der EZ mit Beginn z.B. 15.02.05 (ca. 1Woche nach Ende d. MuSchu) ein, dann berechnet sich doch die EZ bis zum 14.02.07. So hätte ich dann ja quasi knappe 2Monate "gewonnen". Ist das möglich und machbar? Wäre ich in der Zeit krankenversichert (pflicht)? Mit dem AG kann ich doch vertraglich - zusätzlich zum bestehenden unbefristeten AV - eine Verringerung der Arbeitszeit auf eine bestimmte Zeit festlegen, ohne dass ich irgendwelche Nachteile erfahre, oder? Hoffentlich war das nun nicht zu verwirrend. Ich danke Ihnen nochmals sehr für Ihre Antwort. Mfg, Tobitatze.
Mitglied inaktiv - 30.08.2005, 11:42