2 Monate Elternzeit bzw Elterngeld für den Vater

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2 Monate Elternzeit bzw Elterngeld für den Vater

Guten Tag ich habe mal eine Frage ich bekomme im Mai das letzte mal Elterngeld. Mein Mann kann doch zusätzlich Elternzeit bzw Elterngeld beantragen,richtig?für 2 Monate ? Wenn ja kann er trotzdem zusätzlich noch arbeiten wie das bei uns Frauen auch möglich istt ? Welchen Antrag wäre das bei ihm? Sind aus Hessen

von pinklady88 am 23.04.2014, 14:05



Antwort auf: 2 Monate Elternzeit bzw Elterngeld für den Vater

Hallo, er kann EZ beantragen u dann bis zu 30 Std/ Wo arbeiten. Er bekommt EG, der Verdienst wird aber angerechnet. Er kann das EG nur bis zum 14 Lebensmonat bekommen, Antragsfrist sind 7 Wochen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.04.2014



Antwort auf: 2 Monate Elternzeit bzw Elterngeld für den Vater

Dein Mann kann auch Elternzeit mit Elterngeld beanspruchen. Aber nur bis zum Ende des 14. Lebensmonats. Und die Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet werden. Wenn das Kind im Mai 1 Jahr alt wird, kann das alles zu knapp sein. Und wenn das alles so klappen würde, könnte dein Mann auch Teilzeit in Elternzeit machen. Bis zu 30 Std/Woche. Aber das müsste vom AG genehmigt werden. Und das alles wäre mit dem Elterngeldantrag und der Elternzeitanmeldung zu erledigen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 23.04.2014, 15:55



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