Hallo,
ich habe eine Frage zum Elterngeld:
vor meiner Schwangerschaft stand ich in einem Arbeitsverhältnis. Ich habe mich für eine Elternzeit von 3 Jahren etschieden. Im Februar 2017 wären die 3 Jahre nun um. Jetzt ist es so das wir unser 2. Kind im Oktober 2016 erwarten. Also komme ich während meiner Elternzeit, des ersten Kindes, in die Elternzeit des zweiten Kindes.
Wie wird nun die Höhe des Elterngeldes errechnet? Ich bin seit etwa 8 Monaten auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen. Da ich aber während der Elternzeit nicht gearbeitet habe, erhalte ich nun durch das 2. Kind nur den mindestsatz von 300€ + Geschwisterbonus?
Danke schonmal ;-)
von
Katzenbaby321
am 03.07.2016, 13:18
Antwort auf:
2. Kind während der Elternzeit
Hallo,
stehen Sie noch in einem Arbeitsverhältnis?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2016
Antwort auf:
2. Kind während der Elternzeit
Elternzeit 1 zum neuen Mutterschutz beenden, dann gibt es das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1, also AG-Anteil plus KK-Anteil. Verbliebene Monate der ersten EZ kannst Du beim AG beantragen das sie dir zu einem späteren Zeitpunkt übertragen werden. Kann er aber ablehnen. Gilt alles, sofern du noch einen AG hast bei dem du in echter EZ bist - weil Du schreibst du hättest vor deiner Schwangerschaft in einem Arbeitsverhältnis gestanden. Ich gehe mal davon aus, das besteht immer noch und ruht nur wegen der laufenden EZ. Und du hast es nur etwas "komisch" geschrieben.
Elterngeld dürfte nur Mindestsatz werden, Geschwisterbonus nur bis Kind1 3 Jahre wird. Da das Elterngeld aber nicht erarbeitet wurde, wird das meines Wissens nach beim Hartz4 angerechnet. Sähe anders aus wenn Du zB das durch einen Minijob innerhalb der EZ erarbeitet hättest. Man darf ja auch in der EZ arbeiten. So wird es wohl voll dort berücksichtigt.
Mitglied inaktiv - 03.07.2016, 13:39
Antwort auf:
2. Kind während der Elternzeit
Hast Du noch einen Arbeitgeber ?
Wieso bekommst nur Du H4? Wohnst Du mit dem Vater der Kinder zusammen?
von
Sternenschnuppe
am 03.07.2016, 15:39
Antwort auf:
2. Kind während der Elternzeit
Danke für die Antworten
Ja, mein Arbeitsvertrag besteht noch, ich befinde mich lediglich in der Elternzeit.
von
Katzenbaby321
am 04.07.2016, 19:28