Ich habe mein 1. Kind am 7.12.2006 geboren und bin nun 2 Jahre in Elternzeit. Meine Frage ist jetzt, wenn ich nun wieder schwanger werden würde, wie berechnet sich dann das Elterngeld des 2. Kindes?!Wird das auch von meinem letzten Gehalt her berechnet?! Ich habe bis zum 1. Kind Vollzeit gearbeitet.
Danke für Ihre Antworten
Bärbel*
Mitglied inaktiv - 18.04.2007, 15:11
Antwort auf:
2. Kind während Mutterschutz vom 1. Kind
Hallo,
Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben.
Beispiele zum Geschwisterbonus
Beispiel 1:
Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Beispiel 2:
Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Ergebnis:
Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro.
Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2007
Antwort auf:
2. Kind während Mutterschutz vom 1. Kind
Hallo
Die Frage hab ich mir auch schon gestellt.Mir geht es auch so.
So weit wie ich jetzt weiß,wird das Elterngeld auf das Einkommen der letzten 12 Monate gerechnet.
Du hast ja die letzten Monate nicht gearbeitet.Da wird dann glaub der Mindestsatz von 300 Euro bezahlt und dann noch der Geschwisterbonus.Glaub das sind so um die 70 Euro.
Lg Konny
Mitglied inaktiv - 19.04.2007, 13:26