2. Kind während Mutterschutz vom 1. Kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Kind während Mutterschutz vom 1. Kind

Ich habe mein 1. Kind am 7.12.2006 geboren und bin nun 2 Jahre in Elternzeit. Meine Frage ist jetzt, wenn ich nun wieder schwanger werden würde, wie berechnet sich dann das Elterngeld des 2. Kindes?!Wird das auch von meinem letzten Gehalt her berechnet?! Ich habe bis zum 1. Kind Vollzeit gearbeitet. Danke für Ihre Antworten Bärbel*

Mitglied inaktiv - 18.04.2007, 15:11



Antwort auf: 2. Kind während Mutterschutz vom 1. Kind

Hallo, Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben. Beispiele zum Geschwisterbonus Beispiel 1: Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Beispiel 2: Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2007



Antwort auf: 2. Kind während Mutterschutz vom 1. Kind

Hallo Die Frage hab ich mir auch schon gestellt.Mir geht es auch so. So weit wie ich jetzt weiß,wird das Elterngeld auf das Einkommen der letzten 12 Monate gerechnet. Du hast ja die letzten Monate nicht gearbeitet.Da wird dann glaub der Mindestsatz von 300 Euro bezahlt und dann noch der Geschwisterbonus.Glaub das sind so um die 70 Euro. Lg Konny

Mitglied inaktiv - 19.04.2007, 13:26



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit w Mutterschutz 2. Kind: Privat versichert

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mehrere Artikel bezüglich der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit des ersten Kindes für den Mutterschutz des zweiten Kindes gelesen. Das Angestelltenverhältnis lebt in diesem Fall wieder auf und der Arbeitgeber muss in diesem Fall wohl wieder den Arbeitgeberzuschuss tragen, auch wenn ich in den letzten drei M...


Vorzeitige Beendigung der Elternzeit w Mutterschutz 2. Kind: Gehaltserhöhung

Hallo Frau Bader, ich habe von meinem Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit w Mutterschutz des zweiten Kindes erhalten. Allerdings auf Basis meines Gehaltes von ovr 1,5 Jahren. Die zwischenzeitlich erfolgte Gehaltserhöhung (vor ca einem halben Jahr) ist nicht berücksichtigt worden. Hätte das der Fall sei...


Wie verläuft Elternzeit und Mutterschutz wenn 2. Kind unterwegs ist?

Ich habe bereits im Internet schon viel versucht nachzulesen und auf einen grünen Zweig zu kommen. Nur hier und da bleiben mir einfach Fragen offen, deshalb würde ich es gern auf diesem Weg versuchen. Mein 1. Kind ist im Februar 2015 zur Welt gekommen. Habe direkt nach dem Mutterschutz die Elternzeit für 2. Jahre begonnen. Vor Ende dieser Zweijä...


Mutterschutz 2. Kind, Teilzeit bei anderem Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner aktuellen Situation: ich bin bis zum 3.3.2018 in Elternzeit, arbeite aber 30 Std. bei einem anderen AG, befristet bis 15.3.2018. Nun bin ich wieder schwanger und der errechnete Termin ist der 9.3.2018. Nun meine Fragen: Wer ist für die Zahlung während des Mutterschutzes zuständig? Alter oder neuer AG, oder b...


Bekommt man Mutterschutz fürs 2. Kind? Wenn ja, wie lange und wieviel?

Hallo Frau Bader, meine Freundin hat am 07.06.2015 ihre erste Tochter bekommen und ist danach bis 02.08.2015 im Mutterschutz gewesen bei voller Besoldung. Ihr Mann hat 2 Monate Mutterschutzgeld bekommen. Sie hat die Elternzeit vorzeitig beendet am 25.04.2017, da sie ihre zweite Tochter am 05.06.2017 zur Welt brachte. Nun die Frage: Bekommt si...


Mutterschutz 2. Kind während EZ 1. Kind

Hallo Frau Bader, Ich bin gerade in Mutterschutz für Kind 2 (ET 18.05.18). Erste Kind ist 30.05.15 geboren. Für Kind 1 habe ich noch restliche Elternzeit Monaten, die ich gerne für Kind 2, im Anschluss der Mutterschutz nehmen würde. Direkt im Anschluss geht natürlich nicht, da ich es wahrscheinlich vor dem tatsächlichen Geburtstermin beantrag...


Verlängerung Elternzeit bis Mutterschutz 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits ein Kind und habe zwei Jahre Elternzeit beantragt von 06.12.2016 bis 05.12.2019. Während der Elternzeit habe ich Teilzeit gearbeitet. Ich möchte natürlich gerne das Mutterschaftsgeld in voller Höhe (sprich Vollzeitgehalt vor Elternzeit des ersten Kindes haben). Ist das so korrekt beantragt: -------...


Betreuungsanspruch für das 1. Kind während Mutterschutz für das 2. Kind

Guten Tag Frau Bader, ich hoffe ich bin hier richtig. Ende Juni erwarten wir unser 2. Kind. Unsere "Große" wird derzeit von einer Tagesmutter betreut und soll ab dem 1.8.2019 in den Kindergarten gehen. Genau dann schließt der Kindergarten aber für 3 Wochen in den Sommerferien. Schon Ende Juli hat die Tagesmutter Urlaub. Die Große wäre also ins...


Bezüge während Mutterschutz / 2. Kind

Hallo Frau Bader, ich arbeite als Lehrerin an einer bayerischen Schule und bin verbeamtet. Mein erstes Kind kam Ende August 2017 zur Welt, seitdem bin ich in Elternzeit. Die Elternzeit habe ich für 3 Jahre angemeldet. Seit Februar 2018 arbeite ich auch Teilzeit. Mein zweites Kind kommt voraussichtlich Mitte August 2020 auf die Welt. Ich habe a...


Steuerklasse für Bemessungsgrundlage Mutterschutz beim 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zu Beginn meines Mutterschutzes für das 2. Kind die Elternzeit für mein 1. Kind in der ich Teilzeit tätig war beendet. Somit habe ich Anspruch auf das gleiche Mutterschutzgeld wie beim 1. Kind, da mein Vollzeitvertrag wieder auflebt. Ich habe auch in Erinnerung das die Steuerklasse für die Bemessungsgrundlage de...