2. Kind kurz nach Ende der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Kind kurz nach Ende der Elternzeit

Hallo, Ich werde mein 2. kind kurz nach Ende der Elternzeit bekommen. Die 3 Jahre sind um und ich müsste am 4.7. wieder arbeiten. Und komme am 19.7. in den Mutterschutz für das zweite. Kann mich der Arbeitgeber kündigen? Was muss ich tun als Arbeitnehmer? Wie kann ich diese Zeit überbrücken? Bzw DARF mich der Arbeitgeber kündigen? Was halten sie von der Aussage?: Ich wohne jetzt 200 km vom Arbeitsort weg ( seit der Geburt vom ersten) und habe ja wohl nicht mehr vor dort überhaupt wieder anzufangen. Somit kann mich der Arbeitgeber vielleicht nach ende der Elternzeit kündigen? Liebe Grüße Sabine

von Stichelliese am 01.01.2012, 21:59



Antwort auf: 2. Kind kurz nach Ende der Elternzeit

Hallo, Sie haben Kündigungsschutz, müssen aber die Tage arbeiten,wenn Sie keinen Urlaub mehr haben. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2012



Antwort auf: 2. Kind kurz nach Ende der Elternzeit

Während der Schwangerschaft besteht ja auch Kündigungsschutz. Die Zeit muss nur durch Urlaub überbrückt werden, da Nicherscheinen eine grobe Pflichtverletzung des AV wäre. Falls man krank ist würde natürlich auch eine Krankschreibung reichen.

von Lina_100 am 01.01.2012, 22:18



Antwort auf: 2. Kind kurz nach Ende der Elternzeit

Stimme Lina vollkommen zu! Nach der Elternzeit kannst du aufgrund der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. Also müsstest du zur Arbeit, auch wenn sie 200 km weit weg ist. Du hast für 2012 aber noch Anspruch auf Urlaub. Deine erste EZ ist Anfang Juli zuende? Dein ET ist der 31.08. und damit das voraussichtliche Mutterschutzende Ende Oktober? Dann hast du für 4 Monate Anspruch auf Urlaub. Macht bei 30 Tagen Jahresurlaub: 30 / 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat 2,5 x 4 Monate = 10 Tage für 2012 Es fehlen dir also noch 2 Tage! Ich würde mir den Spaß gönnen und mich dort für 2 Tage einquartieren. Dort ein schönes Zimmer nehmen, nach der Arbeit alte Freunde besuchen oder durch die "alte" Stadt bummeln. Denn dafür bekomme ich für 10 Urlaubstage volles Gehalt. Sowie das volle Mutterschaftsgeld für 14 Wochen! Oder hast du vielleicht noch ein, zwei Tage Resturlaub? Gruß Sabine

von SumSum076 am 02.01.2012, 09:41



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