Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe meine Tochter im April 2017 geboren. Nun bekomme ich im August das zweite Kind.
Bei meiner Tochter habe ich Elternzeit bis Ende September eingereicht. Ab Oktober wurden die Bezugsmonate gesplittet, sodass ich nur noch die Hälfte des Elterngeldes erhalte.
Nun frage ich mich, was das für die erneute Beantragung des Elterngeldes heißt.
Können die gesplitteten Monate ausgeklammert werden? Für die neue Elterngeldberechnung wären die gesplitteten Monate nachteilig für mich.
Vielen Dank im Voraus.
LG Lisalein96
von
Lisalein96
am 09.02.2018, 13:57
Antwort auf:
2. Kind kommt während verlängerter Elternzeit
Hallo,
sinnvoll ist es, sich das Elterngeld mindestens für die ersten 14 Monate auszahlen zu lassen, auf jeden Fall aber vor Beginn des neuen Mutterschutzes.
Dies, weil die ersten 14 Monate the dann ausgeklammert werden und sie dann bereits im Juni bzw. Juli 2017 sind.
Für die Berechnung des neuen Elterngeldes zählen nämlich die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden, wie gesagt, Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat.
Wichtig ist noch, dass sie am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit beenden. Sonst bekommen sie nicht das volle Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2018
Antwort auf:
2. Kind kommt während verlängerter Elternzeit
wenn du laufende elternzeit hast, würde ich die schnellstmöglicha uf einen tag vor dem neuen mutterschutz schriftlich mit attest (mit ET) beenden damit du das volle mutterschutzgeld erhälst. was das elterngeld betrifft muss ich passen
von
mellomania
am 09.02.2018, 14:14
Antwort auf:
2. Kind kommt während verlängerter Elternzeit
Das habe ich schon gemacht.
Trotzdem danke :)
von
Lisalein96
am 09.02.2018, 14:27
Antwort auf:
2. Kind kommt während verlängerter Elternzeit
Lass Dir das restliche EG von Kind 1 vorher noch komplett auszahlen! Lg
Mitglied inaktiv - 09.02.2018, 17:22
Antwort auf:
2. Kind kommt während verlängerter Elternzeit
Du wirst beim zweiten Kind mindestens das gleiche EG bekommen, wenn nicht sogar etwas mehr, wie beim ersten.
Warum?
Für das neue EG werden 12 Monate, bzw bei EG Plus bis zu 14 Monate ausgeklammert. Plus Mutterschutzzeiten, wobei einige auch den vorgerburlichen Mutterschutz ausklammern, die meisten aber nur den nachgeburtlichen. Je nachdem wann du im August ET hast. wärst du dann ja ab Ende Juni oder eben auch erst ab Juli schon im Mutterschutz. Das Einkommen würde - wenn es nicht ausgeklammert wird, aber dann voll berücksichtigt. WENN !!! Du eben die laufende EZ auf den Tag vor dem neuen Mutterschutz beendest. Dann würdest du dann ja das volle Mutterschaftsgeld bekommen von AG und KK. Davon ab solltest du aber unbedingt darauf achten das du dann das noch nicht gezahlte EG dir auszahlen läßt - sonst ist das futsch. Weil wenn du im neuen Mutterschutz bist, ende deine EZ - und damit erfüllst du in der regel die Voraussetzungen für EG nicht mehr. Also drauf achten. Da Kind1 dann ja noch keine 3 Jahre alt ist, bekommst du zudem auch noch 10% Geschwisterbonus - deshalb etwas mehr EG evtl...
Mitglied inaktiv - 09.02.2018, 17:55