Hallo Frau Bader, ich hatte schon einmal gefragt, was mit dem "Rest" vom Erziehungsurlaub Kind 1 passiert (sind bei mir ca. 8 Monate), wenn das 2. Kind kommt. Sie sagten mir, ich könne, mit Zustimmung des Arbeitgebers, die Zeit hinten anhängen. Nun habe ich meinen Arbeitgeber angeschrieben und angefragt(am 26.11.2006) und nocheinmal am 02.02.2007 erinnert. Bis jetzt habe ich keine Antwort bekommen. Gibt es eine Regelung, dass der Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist reagieren muss, ansonsten gilt es als Zustimmung oder ähnliches?? vielen Dank Diana Osterhage
Mitglied inaktiv - 12.03.2007, 20:35