Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich im Moment in Elternzeit mit meinem ersten Kind, geb. im Mai 2011. Die beantragte Elternzeit geht normal noch bis 5. Mai 2014.
VET mit meinem zweiten Kind ist der 26. August 2013.
Laut Internetrechner beginnt die Mutterschutzfrist am Montag, 15. Juli 2013
Nun habe ich gehört, es kommt vom finanziellen her für mich besser, wenn ich die Elternzeit von meinem ersten Kind abbreche und anschließend für Kind Nr. 2 in die Mutterschutzfrist gehe und Mutterschaftsgeld beziehe.
Dass ich dann das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beziehe ist mir klar. Wie ist das mit dem AG-Anteil? Bekomme ich den dazu oder nicht?
Da ich der erste Fall bin (in einer Firma mit 1200 Mitarbeitern), der es so handhaben möchte, weiß der AG darüber nichts. Kann oder soll ich ihn irgendwelche Informationen zukommen lassen? Gesetze oder ähnliches?
Meine Arbeitswoche geht normal von Mo-Fr. Ist es sinnvoller die Elternzeit zum Freitag den 12. Juli abzubrechen oder dann zum Sonntag 14. Juli? Insofern sich der VET nicht mehr ändert.
Wann bekomme ich die Bescheinigung vom Frauenarzt, wann die Mutterschutzfrist losgeht und langt es, wenn ich dann alles bei meinem Arbeitgeber einreiche?
Vielen Dank für Info :)
von
honeyless
am 02.04.2013, 23:04
Antwort auf:
2. Kind in Elternzeit (Mutterschaftsgeld)
Hallo,
dann soll Ihr AG mal das BEEG lesen.
Es ist für Sie besser, denn der Ag muss den MG-Anteil zahlen.
Am sinnvollsten beendet man die erst EZ am Tag vor Beginn des 2. Mutterschutzes
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2013
Antwort auf:
2. Kind in Elternzeit (Mutterschaftsgeld)
Da Mutterschaftsgeld kalendertäglich gezahlt wird, sollte die EZ zum 14.07. beendet werden.
Dem Endtermin 12.7. muss der AG nicht zustimmen, weil es mit dem MuSchu-Beginn nicht passt...
MuSchu-Geld von der KK bekommst du auch, wenn du noch in EZ bist.
Der Clou der neuen Möglichkeit der Unterbrechung ist eben der Zuschuss vom AG!
Darüber nachlesen kann er im § 16 Absatz 3 BEEG. Unterbrichst du die EZ, fällst du auf deinen alten Vertrag zurück und hast quasi den Stand von vor dem ersten MuSchu. Und wie damals gehst du dann (nahtlos) in den Mutterschutz und bekommst nach den gleichen rechtlichen Vorschriften dein MuSchu-Geld und den Zuschuss vom AG. Manche KK klären AG gern darüber auf. Ansonsten kann man auch gut das Familienministerium anrufen (da gibts ne Hotline).
Die Bescheinigung bekommst du - wie beim letzten Mal auch - ca 7 Wochen vor Beginn des MuSchu.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.04.2013, 11:22