2. Kind in Elternzeit (Mutterschaftsgeld)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2. Kind in Elternzeit (Mutterschaftsgeld)

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im Moment in Elternzeit mit meinem ersten Kind, geb. im Mai 2011. Die beantragte Elternzeit geht normal noch bis 5. Mai 2014. VET mit meinem zweiten Kind ist der 26. August 2013. Laut Internetrechner beginnt die Mutterschutzfrist am Montag, 15. Juli 2013 Nun habe ich gehört, es kommt vom finanziellen her für mich besser, wenn ich die Elternzeit von meinem ersten Kind abbreche und anschließend für Kind Nr. 2 in die Mutterschutzfrist gehe und Mutterschaftsgeld beziehe. Dass ich dann das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beziehe ist mir klar. Wie ist das mit dem AG-Anteil? Bekomme ich den dazu oder nicht? Da ich der erste Fall bin (in einer Firma mit 1200 Mitarbeitern), der es so handhaben möchte, weiß der AG darüber nichts. Kann oder soll ich ihn irgendwelche Informationen zukommen lassen? Gesetze oder ähnliches? Meine Arbeitswoche geht normal von Mo-Fr. Ist es sinnvoller die Elternzeit zum Freitag den 12. Juli abzubrechen oder dann zum Sonntag 14. Juli? Insofern sich der VET nicht mehr ändert. Wann bekomme ich die Bescheinigung vom Frauenarzt, wann die Mutterschutzfrist losgeht und langt es, wenn ich dann alles bei meinem Arbeitgeber einreiche? Vielen Dank für Info :)

von honeyless am 02.04.2013, 23:04



Antwort auf: 2. Kind in Elternzeit (Mutterschaftsgeld)

Hallo, dann soll Ihr AG mal das BEEG lesen. Es ist für Sie besser, denn der Ag muss den MG-Anteil zahlen. Am sinnvollsten beendet man die erst EZ am Tag vor Beginn des 2. Mutterschutzes Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2013



Antwort auf: 2. Kind in Elternzeit (Mutterschaftsgeld)

Da Mutterschaftsgeld kalendertäglich gezahlt wird, sollte die EZ zum 14.07. beendet werden. Dem Endtermin 12.7. muss der AG nicht zustimmen, weil es mit dem MuSchu-Beginn nicht passt... MuSchu-Geld von der KK bekommst du auch, wenn du noch in EZ bist. Der Clou der neuen Möglichkeit der Unterbrechung ist eben der Zuschuss vom AG! Darüber nachlesen kann er im § 16 Absatz 3 BEEG. Unterbrichst du die EZ, fällst du auf deinen alten Vertrag zurück und hast quasi den Stand von vor dem ersten MuSchu. Und wie damals gehst du dann (nahtlos) in den Mutterschutz und bekommst nach den gleichen rechtlichen Vorschriften dein MuSchu-Geld und den Zuschuss vom AG. Manche KK klären AG gern darüber auf. Ansonsten kann man auch gut das Familienministerium anrufen (da gibts ne Hotline). Die Bescheinigung bekommst du - wie beim letzten Mal auch - ca 7 Wochen vor Beginn des MuSchu. Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.04.2013, 11:22



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Anspruch Mutterschaftsgeld für 2.Kind in Elternzeit mit Minijob

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Mein zweites Kind müsste im September dieses Jahres kommen. (Da bin ich auch noch im Elternzeit) Ich habe gelesen, dass durch Beendigung der Elternzeit für mein erstes Kind und gleichzeitige Beantragung der Elternzeit für das zweite Kind (ab ein Tag vor der Mutte...


Schwanger in Elternzeit/ Resturlaub/Mutterschaftsgeld/Fristen und Formulierung

Hallo Frau Bader, ich habe ein paar grundsätzliche Fragen zum Mutterschutzgeld und Elternzeit/resturlaubsregelungen bei Schwangerschaft mit dem 2 Kind innerhalb einer laufenden Elternzeit des 1 Kindes. Zu meiner Situation: ich bin gerade mit dem 2ten Kind schwanger (Geburtstermin 21.06.2019) und gleichzeitig aber noch im 3 Jahr Elternzeit...


Teilzeit in Elternzeit wieviel Mutterschaftsgeld und Elterngeld bekomme ich ?

Hallo Fr. Bader Ich habe im Juli 2017 einen Sohn bekommen und 3 Jahre Elternzeit beantragt, davon ein Jahr Elterngeld bekommen ! ( Vorher Vollzeit gearbeitet) Habe dann nach einem Jahr und drei Monaten wieder angefangen Teilzeit in EZ zu arbeiten und bin jetzt wieder schwanger nach 6 Monaten arbeiten ! Bin jetzt im Beschäftigungsverbot ! Meine F...


AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe im Mai 2017 mein erstes Kind bekommen, war 2 Jahre komplett zuhause in Elternzeit und habe dann das dritte Jahr drangehängt, arbeite in diesem dritten Jahr aber in Teilzeit. Im April 2020 kommt unser zweites Kind, meine jetzige Elternzeit habe ich bereits schriftlich zum Beginn des neuen Mutterschutzes beendet. Steht ...


Erneuter Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Elternzeit

GutenTag Frau Bader, ich habe auch eine Frage zum erneuten Zuschuss des AG zum Mutterschaftsgeld. Mein erstes Kind kam im September 2017 zur Welt. Davor habe ich mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden (Vollzeit wären 40 Stunden gewesen) bei meinem AG gerarbeitet. Nun bin ich wieder schwanger, ET ist Ende Mai. Ich habe meine alte El...


Mutterschaftsgeld in weitere SS in elternzeit

Guten Tag. Momentan hab ich noch elternzeit bis 1.november 2020. Bin aber schon wieder schwanger und gehe in Mutterschutz ab dem 16.september . Kann ich nochmal Mutterschutzgeld von meiner Krankenkasse und Arbeitgeber verlangen ??? Kann ich zb an meinem Arbeitgeber zum 15.september mein elternezeit jetzige beenden und schreiben das ab den 16.septem...


Mutterschaftsgeld nach TZ in Elternzeit bei vorzeitiger Beendigung?

Liebe Frau Bader, ich habe leider keinen auf meinen Sache anwendbaren Fall gefunden, deswegen stelle ich nun meine eigene Frage: Welches Entgelt (Teilzeit in Elternzeit, Vollzeit vor Elternzeit oder Vollzeit ab Mutterschutz) wird zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses für das Mutterschaftsgeld herangezogen und welche Steuerklasse muss dabei...


Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld bei Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und arbeite in der Elternzeit in Teilzeit (20h pro Woche). Vor der Geburt und der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Ich habe die Elternzeit bis zum 2. Geburtstag meines Sohnes beantragt, die Teilzeitbeschäftigung allerdings auf unbestimmte Zeit. Nun bin ich wieder schwanger u...


Minijob in Elternzeit / Mutterschaftsgeld 2. Kind

Hallo, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit meines ersten Kindes. Da ich wieder schwanger bin, habe ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber um einen Monat verlängert, sodass diese einen Tag vor dem neuen Mutterschutz endet. Ich habe in der Elternzeit auf Minijobbasis bei einer Tochterfirma meiner alten Firma gearbeitet und monatl...


In Elternzeit Teilzeit Arbeitgeber,Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg