Hallo Frau Bader, seit Juli 2002 befinde ich mich in Mutterschutz bzw. Elternzeit, beantragt bis September 2005. (3. Geburtstag des Kindes) Nun habe ich im Juni 2004 ein zweites Kind bekommen. Ich habe nicht vor, für dieses Kind Elternzeit zu beantragen sondern im September 2005 - wie beantragt - in meinen Beruf zurückzukehren. Daher habe ich meinem Arbeitgeber die Geburt des 2. Kindes auch nicht mitgeteilt. Wäre ich dazu verpflicthet gewesen, wenn ja innerhalb welcher Frist kann ich das nachholen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Katja
Mitglied inaktiv - 09.07.2004, 13:37