Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir bei Ihnen zwar viel durchgelesen, würde Sie aber gerne bitten, mir noch ein paar Fragen mit einfachen Worten zu beantworten. Ich bin in meiner dreijährigen Erziehungsurlaubszeit von meiner ersten Tochter, die jetzt 15 Monate jung ist. Ich bin wieder schwanger und mein Entbindungstermin ist der 21.9.15 1. Frage: zu wann muss ich meine Elternzeit von meiner ersten Tochter kündigen /beenden und das schriftlich beim Arbeitgeber? 2. Frage: Gleichzeitig neue Elternzeit für das neue Kind beantragen? In welchem Zeitraum? Kann ich das letzte Jahr Elternzeit vom 1 Kind im Anschluß vom 2. Kind nehmen? Wie und wann muß ich das beantragen? 3. Frage: kann mein Arbeitgeber sich quer stellen und das ALLES ablehnen? 4. Frage: bekomme ich, wenn ich wieder 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach im Mutterschutz bin mein volles Gehalt, so wie beim ersten Kind? Oder Kann auch da der Arbeitgeber sich evtl.quer stellen? Nach dem evtl. Mutterschaftsgeld, wie wird Elterngeld berechnet? Wie vor dem ersten Kind ? Oder die letzten 12 Monate, sprich garnichts? Ich bedanke mich sehr herzlich im Voraus
von Penner am 04.02.2015, 12:41