Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich zur Zeit im Erziehungsurlaub. Nun wünschen wir uns noch recht bald ein zweites Kind.
Der Erziehungsurlaub läuft noch 2,5 Jahre.
Was muß ich bei einer neuen Schwangerschaft arbeitsrechtlich beachten? (Wie lange habe ich Zeit/wann muß ich spätestens meinen Arbeitgeber über die neue Schwangerschaft informieren?)
Darf das Personalbüro diese Informationen "weitertratschen"? Wenn nein und sie tun es trotzdem, welche rechtlichen Möglichkeiten hat man dann? (frage nur weil ich in einem Klatsch- und Tratschbetrieb arbeite).
Bedanke mich für Ihre Antwort
C.
Mitglied inaktiv - 01.12.2000, 00:07
Antwort auf:
2. Kind/Erziehungsurlaub
Liebe C.,
geben Sie mal in der Suchmaschine den Begriff "2.Kind" ein, da kommt ne ganze Menge. Aber zu Ihren Fragen:
Die SS sollte nach dem Gesetz bald möglichst nach Kenntnis mitgeteilt werden.
4 Wo. vorher Beginn muß EU beantragt werden.
Wenn das 2. Kind im EU kommt, gibt es keine AG-Zuschüsse vom AG.
Beim EG verändern sich die Einkommensgrenzen.
Für das Kind gilt das neue Gesetz, also sind bis zu 30 Std. Teilzeit möglich (www.bmfsfj.de)
Natürlich darf das Personalbüro nciht tratschen. Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, daß Sie nicht wollen, daß es jemand weiß.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.12.2000
Antwort auf:
2. Kind/Erziehungsurlaub
ohne text
Mitglied inaktiv - 01.12.2000, 11:48
Antwort auf:
2. Kind/Erziehungsurlaub
Nach dem neuen Gesetz, also für Geburten ab 2001 muß der ErzUrl (dann: Elternzeit) 6 Wochen vorher eingereicht werden, wenn er direkt an die gesetzl. MuSchu-Frust anschließt. wird er erst später in Anspruch genommne, sogar 8 Wochen vorher!
Herzliche Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 03.12.2000, 13:27
Antwort auf:
2. Kind/Erziehungsurlaub
o.T.
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2000